Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung der Windenergieanlage (WEA 2) mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 111 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 176,86 m auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 70, Flurstück 14 wird erteilt.

 

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0