Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 2947/2023
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung der Windenergieanlage (WEA 2) mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe von 111 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 176,86 m auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 70, Flurstück 14 wird erteilt.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |