Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.    Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf der 83.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Hierdurch wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen ermöglicht.

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 


Frau Philippen sowie Frau Hafers-Weinberg nahmen für die Tagesordnungspunkte 2 und 3 nicht an der Sitzung teil, da sie sich für befangen erklärten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0