Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.        Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 124 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Hierdurch wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen ermöglicht.

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

 


Seitens der CDU Fraktion wurde nachgefragt, ob auch eine andere Bebauung, beispielsweise eine Wohnbebauung realisiert werden könne, wenn das Altenheim nicht gebaut werde.

 

Herr M. Jansen erklärte, dass der Bebauungsplan auf die Nutzung eines Altenheims zugeschnitten wurde. Um eine andere Nutzung zu realisieren, sei eine Bebauungsplanänderung oder ggf. eine Befreiung notwendig, welche durch den Rat beschlossen werden müsse.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0