Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen,

 

1.      den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (84. Änderung) und

2.      die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und

3.      die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

 


Herr Reinecke ging auf die rechtlichen Hintergründe sowie Inhalte der 84. Flächennutzungsplanänderung ein. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde angeregt, dass neben den Interessen der Unternehmen auch Privatpersonen berücksichtigt werden sollten, die auch Windenergieanlagen errichten möchten. Optimal wäre es, wenn sich die Akteure zu einer gemeinsamen Planung durchringen könnten.

Seitens der Stadtverwaltung wurde bestätigt, dass diese Möglichkeit weiterhin gegeben ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0