Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Erteilung nach § 3 Abgrabungsgesetz wird gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 BauGB erteilt.

 


Eingangs beantragte die SPD, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, da der Regionalplan Köln -Teilplan nichtenergetische Rohstoffe noch nicht durch die Bezirksregierung verabschiedet sei.

 

Herr M. Jansen erklärte, dass der Kreis Heinsberg die Genehmigungsbehörde sei. Seitens der Stadt Geilenkirchen müsse lediglich das gemeindliche Einvernehmen hergestellt werden. Eine Zurückstellung des Antrags würde auch zu keinem anderen Ergebnis führen.

 

Es wurde über den Antrag der SPD abgestimmt. Dieser wurde mit fünf Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt man klar, dass man grundsätzlich gegen eine weitere Flächenversiegelung sei und somit auch die Abgrabungsmaßnahme nicht unterstütze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

5

Enthaltung:

2