Sitzung: 07.02.2024 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 2977/2024
Beschluss:
Es wird beschlossen, die geltende Veränderungssperre vom 09.02.2022 im Stadtkern von Geilenkirchen für das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen entsprechend der Satzung in der Anlage zu dieser Vorlage um ein Jahr gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |