Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 29

Beschlussvorschlag:

 

Zur nächsten Wahlperiode wird der Rat der Stadt Geilenkirchen gemäß § 3 Kommunalwahlgesetz NRW von 38 Mitglieder auf 30 verkleinert und analog dazu die Anzahl der Wahlkreise auf 15 reduziert.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, man müsse das Thema heute beraten, um fristgerecht die Wahlgebietseinteilung vornehmen und die nächste Kommunalwahl vorbereiten zu können.  Bei einer Reduzierung des Stadtrates um 8 Sitze werde keine Partei benachteiligt. Zudem könne man jährlich ca. 35.000 Euro und pro Legislaturperiode ca. 200.000 Euro einsparen. Weiterhin würde es dadurch auch weniger sachkundige Bürger geben und entsprechend weniger Sitzungsgelder seien zu zahlen. Auch würden die Fraktionen weniger Zuschüsse erhalten. 

 

Die SPD-Fraktion meinte, in Zeiten der Politikverdrossenheit und insbesondere in einer Flächenkommune wie Geilenkirchen sei es sinnvoll, eine vielfältige Repräsentation beizubehalten. Eine Reduktion der Sitze würde einen schmerzhaften Einschnitt in den Rat bedeuten. Auch im Sinne der Demokratie solle die Anzahl der Sitze beibehalten werden, denn Demokratie gebe es nicht zum Nulltarif. Wie wichtig den Bürgern Demokratie sei, sehe man an den derzeitigen Demonstrationen.

 

Die FDP-Fraktion meinte, eine Verringerung der Sitze gehe zulasten der kleineren Interessengruppen, denn dann wäre es schwerer, überhaupt einen Sitz im Rat zu erhalten und einen Fraktionsstatus zu erhalten. Dies würde gegen die Demokratie sprechen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

29

Enthaltung:

0