Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Kenntnisnahme:

 

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Die Verwaltung informierte, die Haushaltslage habe sich im Laufe des Jahres 2023 deutlich verbessert. Dies liege insbesondere an Gewerbesteuermehreinnahmen. Ohne Isolierungen habe sich der Jahresfehlbetrag von 9 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro reduziert. Ob Beträge zu isolieren seien, müsse man noch prüfen. Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW müsse der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zugeleitet werden. Die Frist sei jedoch unrealistisch und solle im Zuge anstehender Gesetzesänderungen auf 6 Monate verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit werde auch die Stadt Geilenkirchen den Jahresabschluss vorlegen können.