Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Rat der Stadt vor, die vorliegende Änderungssatzung zu beschließen und hierdurch die Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen ab dem 01.08.2024 zu ändern.


Die Verwaltung teilte mit, dass mit der Anbringung einer Beitragserstattung bei längeren Schließzeiten in der Satzung eine Entlastung der Eltern beabsichtigt sei. Aus Gründen der Praktikabilität sei nur die Beitragserstattung bei einer Schließung von mehr als einer zusammenhängenden Woche im Monat möglich. Es wurde darauf hingewiesen, dass keine gesetzliche Pflicht zur Beitragserstattung bestünde. Sofern die Betreuung dauerhaft für einen einzelnen Wochentag nicht möglich sei, hätten die Eltern die Möglichkeit, dies durch eine Änderung des Betreuungsverhältnisses auszugleichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Einstimmig angenommen.