Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bemühungen des Landes zur Erstellung und zum Betrieb einer ZUE mit maximal 350 Plätzen auf dem städtischen Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 44, Flurstück 181, zu begleiten. Eine abschließende Entscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, die vom Land noch vorzulegen ist.

 

Im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik wird die Bezirksregierung Köln gemeinsam mit der Verwaltung zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen.


Bürgermeisterin Ritzerfeld hielt die Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Sie verdeutlichte, dass bisher noch keine abschließende Entscheidung über die ZUE getroffen worden sei und auch heute keine getroffen werde. Die Stadt sei weiterhin in der Verpflichtung geflüchtete Menschen aufzunehmen und werde sich nicht dagegen wehren können. Sie stellte die aktuelle Situation, die Herausforderungen und die weiteren Möglichkeiten dar.

Derzeit würden der Verwaltung 5 Anregungen/Beschwerden gem. § 24 GO NRW vorliegen. Diese werde man gemäß der Geschäftsordnung zuständigkeitshalber dem Haupt- und Finanzausschuss am 10.04.2024 vorlegen. Die betroffenen Personen werden im Anschluss eine Stellungnahme gem.  § 24 Abs. 1 S. 4 GO NRW erhalten.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass bei der Fragestunde für Einwohner keine Diskussionen zum Thema geführt werden. Statements und Kritik könne man in der Informationsveranstaltung vortragen, falls diese heute beschlossen werde.  

Die Verwaltung informierte über den im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur geänderten Beschlussvorschlag. Wenn dem Beschlussvorschlag heute zugestimmt werden, könne die Informationsveranstaltung am 16.04.2024 stattfinden.

 

Die CDU-Fraktion fragte, was mit der Kooperationsvereinbarung gemeint sei und ob darin schon eine Entscheidung festgehalten sei.

 

Die Verwaltung erklärte, um eine Entscheidung über die ZUE treffen zu können, benötige man schriftliche und verbindliche Informationen über die dann geltenden Rahmenbedingungen und Konditionen. Diese werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Bezirksregierung und der Stadt Geilenkirchen festgehalten. Ohne den Entwurf einer solchen Kooperationsvereinbarung könne der Rat nicht weiter beraten und keine abschließende Entscheidung treffen. Die Inhalte der Kooperationsvereinbarung seien auch im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik für die Bürger von Geilenkirchen und somit für die Informationsveranstaltung wichtig, daher werde die Verwaltung parallel mit der Bezirksregierung über den Inhalt einer solchen Kooperationsvereinbarung sprechen. Aus diesen Gründen ziele der Beschlussvorschlag auf die Informationsveranstaltung und die weiteren Gespräche mit der Bezirksregierung ab.

 

Sowohl die CDU als auch die SPD-Fraktion verdeutlichte, dass jeder Fraktion die Beteiligung der Öffentlichkeit am Herzen liege und sich der gesamte Rat und die Verwaltung hierfür einsetzen würden. Die Fraktion dankte der Bürgermeisterin für die ausführliche Präsentation und verwies für weitere Details auf die Informationsveranstaltung.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedankte sich für die ausführliche Präsentation der Bürgermeisterin. Es habe bereits etliche Gespräche mit der Verwaltung über genau diese Informationen gegeben. Zudem habe sich die Verwaltung auch dafür eingesetzt, dass die Informationsveranstaltung früher stattfinde, als von der Bezirksregierung zunächst geplant. Auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei die Öffentlichkeitsarbeit sehr wichtig.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Herr Kasper betrat den Saal um 18:52 Uhr.

 

Die Verwaltung informierte, die Informationsveranstaltung werde nach den Osterferien am Dienstag, dem 16.04.2024, voraussichtlich um 18 Uhr in der städtischen Realschule stattfinden.