Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der nächsten Ratssitzung beraten.


Stadtverordneter Weiler beantragte die Absetzung des Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung. Mit der Beratung über die erfolgten Eingaben werde der zweite Schritt vor dem ersten Schritt getan. Man solle zunächst die Informationsveranstaltung zum Thema ZUE am 16.04.2024 abwarten und auch die in dieser Veranstaltung vorgetragenen Argumente hören und bewerten, um dann letztendlich eine abschließende Entscheidung zu treffen. Jetzt bereits darüber zu beraten und möglicherweise dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, sei verfrüht.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, er lehne den Antrag ab, da § 5 der Zuständigkeitsordnung den Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für Anregungen und Beschwerden bestimme. Zunächst müsse der Ausschuss diese inhaltlich prüfen und anschließend an die zur Entscheidung berechtigte Stelle – hier den Rat der Stadt Geilenkirchen – überweisen. Mit der Absetzung des Tagesordnungspunktes würde man den in der Zuständigkeitsordnung festgelegten Ablauf ändern. Man solle stattdessen beschließen, die Angelegenheit an den Rat zu überweisen.

 

Stadtverordneter Conrads erklärte, er stimme für den Antrag, da dieser darauf abziele, die Angelegenheit an den Rat zu überweisen. Zudem würde die Diskussion andernfalls doppelt geführt werden - zunächst in der heutigen Sitzung und anschließend noch einmal in der folgenden Ratssitzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

9

Enthaltung:

0

 

 

Mehrheitlich beschlossen.