a)      Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass die Verwaltung die Form der Beschlussvorschläge in Rats- und Ausschussvorlagen vereinheitlicht habe. Man finde jetzt sowohl in Ausschussvorlagen, die in Beschlüsse münden, welche zur Entscheidung an den Rat weitergegeben würden als auch in den Ratsvorlagen den gleichen Wortlaut des Beschlussvorschlags. In der Vergangenheit habe es immer unterschiedliche Arten und Weisen der Formulierung gegeben. Dies werde jetzt vereinheitlicht. Damit werde größere Transparenz und eine homogene Bedienbarkeit des Ratsprogramms „Session“ gewährleistet.

 

b)      Er teilte weiter mit, dass die offizielle Eröffnung des II. Bauabschnitts zum 1. Oktober erfolge. Wenn möglich, werde die Straße für den Verkehr früher freigegeben. Die Herbstkirmes finde vom 7. – 10. Oktober statt. Die Verwaltung plane eine relativ unaufwändige Eröffnungsfeier am 1. Oktober. Sie unterstützte den AK und den Einzelhandel aber mit einer Anzeigenseite, die im Kreis Heinsberg, der Städteregion und dem Kreis Düren erscheinen solle. Der Aktionskreis plane für die Zeit vor dem 1. Oktober eine zusätzliche Aktion in der Innenstadt, um potenzielle Kunden auf die neue Attraktivität der Innenstadt hinzuweisen, so dass von Mitte September bis zum 10. Oktober Geilenkirchen eine hohe Sichtbarkeit in der öffentlichen Wahrnehmung bekommen werde.

 

c)      Man habe der Presse entnehmen können, dass das Weinfest vom 02. – 4. September vom Friedlandplatz auf den Markt verlegt worden sei. Der AK habe bereits seit längerem Verträge mit 35 Ausstellern. Eine Besprechung zwischen AK und dem Ordnungsamt habe ergeben, dass mit dieser Zahl von Standbetreibern die Sicherheitsvorschriften auf dem Friedlandplatz nicht einzuhalten wären. Ein Ausweichen einer Teilmenge von Ausstellern in die Gerbergasse hätten diese nicht mitgemacht, da die räumliche Trennung vom Hauptteil des Fests als deutliche Verschlechterung der Einkommensmöglichkeiten betrachtet worden wäre. Die Entscheidung zur Verlegung auf den Marktplatz sei einmütig gefallen. Die Grundproblematik liege in der Einhaltung einer Distanz von 3 m von Garküchen oder anderen Gas- oder Feuerstellen von Gebäuden.

 

d)     Letztlich teilte er noch mit, dass er vom 23. Juli bis 12. August in Urlaub sei. Seine Vertretung übernehme der I. Beigeordnete. Bei eventuellen Dringlichkeitsbeschlüssen werde er von einem der beiden stellvertretenden Bürgermeister vertreten.

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