Sitzung: 20.07.2011 Rat der Stadt Geilenkirchen
a) Bürgermeister
Fiedler teilte mit, dass die Verwaltung die Form der Beschlussvorschläge in
Rats- und Ausschussvorlagen vereinheitlicht habe. Man finde jetzt sowohl in
Ausschussvorlagen, die in Beschlüsse münden, welche zur Entscheidung an den Rat
weitergegeben würden als auch in den Ratsvorlagen den gleichen Wortlaut des
Beschlussvorschlags. In der Vergangenheit habe es immer unterschiedliche Arten
und Weisen der Formulierung gegeben. Dies werde jetzt vereinheitlicht. Damit
werde größere Transparenz und eine homogene Bedienbarkeit des Ratsprogramms
„Session“ gewährleistet.
b) Er teilte weiter
mit, dass die offizielle Eröffnung des II. Bauabschnitts zum 1. Oktober
erfolge. Wenn möglich, werde die Straße für den Verkehr früher freigegeben. Die
Herbstkirmes finde vom 7. – 10. Oktober statt. Die Verwaltung plane eine
relativ unaufwändige Eröffnungsfeier am 1. Oktober. Sie unterstützte den AK und
den Einzelhandel aber mit einer Anzeigenseite, die im Kreis Heinsberg, der
Städteregion und dem Kreis Düren erscheinen solle. Der Aktionskreis plane für
die Zeit vor dem 1. Oktober eine zusätzliche Aktion in der Innenstadt, um
potenzielle Kunden auf die neue Attraktivität der Innenstadt hinzuweisen, so
dass von Mitte September bis zum 10. Oktober Geilenkirchen eine hohe
Sichtbarkeit in der öffentlichen Wahrnehmung bekommen werde.
c) Man habe der
Presse entnehmen können, dass das Weinfest vom 02. – 4. September vom
Friedlandplatz auf den Markt verlegt worden sei. Der AK habe bereits seit
längerem Verträge mit 35 Ausstellern. Eine Besprechung zwischen AK und dem
Ordnungsamt habe ergeben, dass mit dieser Zahl von Standbetreibern die
Sicherheitsvorschriften auf dem Friedlandplatz nicht einzuhalten wären. Ein
Ausweichen einer Teilmenge von Ausstellern in die Gerbergasse hätten diese
nicht mitgemacht, da die räumliche Trennung vom Hauptteil des Fests als
deutliche Verschlechterung der Einkommensmöglichkeiten betrachtet worden wäre.
Die Entscheidung zur Verlegung auf den Marktplatz sei einmütig gefallen. Die
Grundproblematik liege in der Einhaltung einer Distanz von 3 m von Garküchen
oder anderen Gas- oder Feuerstellen von Gebäuden.
d) Letztlich teilte
er noch mit, dass er vom 23. Juli bis 12. August in Urlaub sei. Seine
Vertretung übernehme der I. Beigeordnete. Bei eventuellen
Dringlichkeitsbeschlüssen werde er von einem der beiden stellvertretenden Bürgermeister
vertreten.
e)