Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 86 wird erteilt unter der Voraussetzung, dass ein Linksabbiegen aus dem Tankstellengrundstück auf die Gemeindestraße unterbunden wird.

 

 


Stadtverordneter Kravanja teile mit, dass seine Fraktion das Vorhaben generell unterstütze. Es werde aber das Problem gesehen, dass bei Umsetzung der Neuplanung zahlreiche Linksabbiegerströme auf der Hauptstraße aufeinander treffen würden und ein erhebliches Unfallpotenzial entstehe. Er fragte nach, ob in Anlehnung an die im Ausschuss geführte Diskussion in den Planungen mittlerweile ein Verbot zum Linksabbiegen vorgesehen sei.

 

I. Beigeordneter Hausmann erklärte, dass unter anderem ein neuer Kreisverkehr eingerichtet werde und das Betriebsgrundstück der Tankstelle von zwei Seiten erreichbar sei. Ein Linksabbiegerverbot sei bisher aber nicht vorgesehen.

 

Stadtverordneter Kravanja entgegnete, dass seine Fraktion in dem Fall die Planungen ablehne. Man werde den Planungen nur zustimmen, wenn das Linksabbiegen ausdrücklich untersagt werde.

 

Stadtverordneter Jansen ergänzte, dass nicht erst nach den ersten fünf Unfällen bauliche Änderungen vorgenommen werden sollten, sondern Gefahrenquellen von vornherein ausgeschlossen sein müssten.

 

I. Beigeordneter Hausmann antwortete, dass eine solche Regelung natürlich angestrebt werden könne. Vorab sollte jedoch das Gespräch mit dem Betreiber gesucht werden. Die Baugenehmigung seitens der Stadt sei noch nicht erteilt. Es fehle noch die schriftliche Stellungnahme des Landesbetriebs für Straßenbau.

 

Stadtverordneter Wolff meinte, dass er den Vorschlag der Freien Bürgerliste für vernünftig halte. Die Einrichtung eines weiteren Kreisverkehrs werde sicherlich einen positiven Einfluss auf das Gewerbegebiet haben und den Verkehr zukünftig zusätzlich lenken.

 

Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass man aus Richtung Wasserturm kommend Richtung Tankstelle rechts abbiegen müsse. Für die Nutzer der Tankanlage sei es besser und wegen der Fahrtrichtung der eingefahrenen Fahrzeuge, wenn die Abfahrt von der Tankstelle über den sowieso in Planung befindlichen Kreisverkehr erfolge. Er gehe zudem davon aus, dass die Straße durch den neuen Kreisverkehr ihren „Rasercharakter“ verliere.

 

Stadtverordnete Frohn teilte mit, dass in Aachen an der Trierer Straße an der Tankstelle eine ähnliche Situation herrsche. Dort sei das Linksabbiegen durch eine bauliche Maßnahme verhindert. Hier in Geilenkirchen sei ein Kreisverkehr sicherlich eine ideale Lösung.

 

Herr Jansen warf ein, dass die Genehmigung eine Ermessensentscheidung sei und der zu erlassende Verwaltungsakt mit Auflagen versehen werden könne. So könnte bspw. die Linksabbiegerspur mithilfe einer Auflage nur unter Vorbehalt genehmigt werden. Sollte sich aber zeigen, dass es innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vermehrt zu Gefahrenlagen durch links abbiegende Fahrzeuge gekommen ist, könne die Linksabbiegerspur nachträglich ausgeschlossen werden.

 

I. Beigeordneter Hausmann machte darauf aufmerksam, dass die Fahrbahnmarkierungen entsprechend der Linksabbiegerlösung vorgenommen würden. Nachträgliche Änderungen an Fahrbahnmarkierungen hätten häufig ein sehr unübersichtliches Bild zur Folge. Er schlage vor, die Angelegenheit mit dem Betreiber erneut zu besprechen und auch den Landesbetrieb für Straßenbau ins Bild zu setzen. Danach könne eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit getroffen werden, so dass die heutige Entscheidungsfindung zurück gestellt werde.

 

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass der Einwand der Freien Bürgerliste von der Mehrheit des Rates geteilt werde. Daher sei die Entscheidungsfindung im Rat doch eindeutig. Aufgrund dessen halte er eine Vertagung der Entscheidung für nicht notwendig.

   

   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

2

Enthaltung:

1