Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wurde beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB verabschiedet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0