Sitzung: 20.07.2011 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 451/2011
Beschluss:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wurde beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |