Beschluss:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 der Stadt Geilenkirchen wird antragsgemäß hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche befreit.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

0