Sitzung: 24.04.2024 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36
Vorlage: 3025/2024
Beschluss:
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 der Stadt Geilenkirchen wird antragsgemäß hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche befreit.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
36 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |