Sitzung: 24.04.2024 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 3049/2024
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Niederschrift über das Ergebnis der Einwohnerversammlung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung im Mischprinzip entsprechend Variante 1.
Die Verwaltung wird mit der weiteren Vorbereitung der Maßnahmenausführung beauftragt.
Die Fraktion Bürgerliste erklärte, in
der Einwohnerversammlung hätten die Bürger sich für Variante 2 ausgesprochen. Die
Anwohner würden allerdings Variante 1 bevorzugen und daher beantragte die
Fraktion, dass der Rat über Variante 1 beschließen solle.
Die CDU-Fraktion ergänzte, in der
Versammlung hätten viele Bürger abgestimmt, die keine Anwohner der Straße
„Hinter den Höfen“ seien. Dies habe ein falsches Meinungsbild erzeugt und daher
sei die Abstimmung nicht repräsentativ. Im Anschluss an die Einwohnerversammlung
habe es eine Umfrage gegeben, bei der nur die tatsächlichen Anwohner gefragt
worden seien. Dabei sei das Ergebnis gewesen, dass Variante 1 gewünscht werde.
Unabhängig von der gewählten Variante würden einige Bürger ohnehin gegen die
Maßnahme klagen. Die Verwaltung wolle aus triftigen Gründen die Variante 2
umsetzen. Variante 1 halte die Verwaltung für unsinnig, daher frage man sich,
wieso die Variante überhaupt geplant worden sei.
Die Verwaltung informierte, sie halte
Variante 1 nicht für unsinnig. Sie sei aus Sicht der Verwaltung weniger
zielführend, da damit nicht alle Konfliktpunkte gelöst werden. Sie sei sehr
wohl umsetzbar, sonst wäre sie als Alternativplanung auch nicht vorgeschlagen
worden. Daher habe sich die Verwaltung zur Umsetzung der Variante 2
ausgesprochen. Letztendlich entscheide allerdings der Rat darüber.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
meinte, beide Planungen seien schlecht. Zudem würden die Bürger gar keinen
Ausbau wollen. Daher habe die Fraktion während der Haushaltsberatungen 2024
beantragt, die Maßnahme zurückzustellen. Damals sei der Tagesordnungspunkt dann
mehrheitlich von der Tagesordnung abgesetzt worden. Da jedoch so viele Anwohner
unzufrieden seien, beantragte die Fraktion den Straßenausbau auf den neuen Teil
der Straße zu reduzieren und den restlichen Ausbau zurückstellen.
Die SPD-Fraktion informierte, einige
der Bürger, die bei der Einwohnerversammlung abgestimmt hätten, würden nicht
dort wohnen, besäßen allerdings Mietobjekte und seien daher zur Abstimmung berechtigt
gewesen. Die Argumente der Verwaltung seien überzeugend und es seien nur einige
wenige Anwohner gegen die Variante 2. Daher folge die Fraktion dem
Verwaltungsvorschlag.
Die CDU-Fraktion ergänzte, die Bürger
würden keinen Ausbau wollen. Den Ausbau zurückzustellen helfe niemandem, da die
Kosten dann nur steigen würden. Problematisch sei insbesondere die Unsicherheit
in Bezug auf die Kosten. Dennoch seien die Probleme Schlaglöcher und
Verkehrssicherheit akut, auch wenn einige Anwohner damit leben wollen.
Es gab eine 10-minütige Pause.
Nach kurzer Diskussion über die
Sinnhaftigkeit eines Teilausbaus erklärte die Verwaltung, dass die Kosten bei
einem stufenweisen Ausbau für den zurückgestellten Teil später durch die
Kostensteigerungen und die wiederum anfallende Baustelleneinrichtung höher sein
werden. Der Kanal werde aus hydraulischen Gründen vergrößert. Dies geschehe im
Zuge der Straßenausbaumaßnahme und nur deshalb, weil in dem Bereich der
Verkehrsanlage der Straßenendausbau erfolgen soll.
Weitestgehender
Vorschlag:
Die
Maßnahme Straßenendausbau Hinter den Höfen in Grotenrath wird auf eine
Erschließung nur für
den
Teil des „Neubaugebietes“ reduziert.
Die Baumaßnahme im restlichen Teil der
Straße wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
5 |
Nein: |
29 |
Enthaltung: |
2 |
Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
6 |
Enthaltung: |
1 |