Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, § 15 Buchstabe b) Abs. 3 und 4 der Satzung der Stadt Geilenkirchen für das Friedhofs- und Bestattungswesen wie in der Änderungssatzung aufgeführt entsprechend zu ergänzen.

 

 


Stadtverordneter Hoffmann fragte nach, ob die Gerüchte stimmen, dass die Kirchengemeinde mit der Art der Kolumbarien nicht einverstanden gewesen sei.

 

I. Beigeordneter Hausmann entgegnete, dass ihm das nicht bekannt sei. Im Gegenteil sei die Art der Umsetzung in Zusammenhang mit dem Bau der Aufbahrungshalle von der Kirchengemeinde vorgeschlagen worden. Das einzige Problem habe die Beschriftung der Kolumbarien dargestellt, das aber auch gelöst werden konnte.

 

      


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0