Unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage erläuterte Frau Kals-Deußen noch einmal, dass auf Kreisebene drei Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bestehen, in denen die Stadt Geilenkirchen mitwirkt und in denen nach den Geschäftsordnungen der Arbeitsgemeinschaften jeweils ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses vertreten ist. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen auf den Gebieten Hilfe zur Erziehung, Erziehungsberatung sowie Tageseinrichtungen für Kinder.

 

Die Vorsitzende bat den Ausschuss darum, ein Mitglied sowie eine Vertretung für die Teilnahme an den Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften zu benennen.

 

Für die Teilnahme an der AG Tageseinrichtungen für Kinder wurde Herr Kappes als Vertreter des Ausschusses sowie Herr Tartler als dessen Stellvertreter benannt. Für die Teilnahme an der AG Erziehungsberatung wurde Frau Brandt sowie Frau Tings als deren Vertreterin benannt. Die Teilnahme in der AG Hilfe zur Erziehung erfolgt nach Benennung durch den Ausschuss durch Frau Thelen sowie bei deren Abwesenheit durch Herrn Grundmann als Vertreter.

 

Die genannten Mitglieder wurden einvernehmlich durch den Ausschuss benannt.

 

Herr Schulz erläuterte, dass in der Regel ein bis zwei Sitzungen pro Jahr stattfinden und dass beispielsweise im Bereich der Erziehungsberatung aufgrund einer in Geilenkirchen ansässigen und gut arbeitenden Erziehungsberatungsstelle der Handlungsbedarf derzeit sehr gering sei. Durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) seien im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in der letzten Zeit die meisten Veränderungen eingetreten.

 

Herr Schumacher erklärte, dass es wünschenswert sei, wenn die Vertreter des Jugendhilfeausschusses in den Arbeitsgemeinschaften nach erfolgten Sitzungen dem Ausschuss einen Sachstandsbericht geben könnten.

 

Die Vorsitzende bestätigte das Anliegen und bedankte sich bei den benannten Mitgliedern für Ihre Bereitschaft, in den Arbeitsgemeinschaften mitzuwirken.