a)      Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass die Stadt Geilenkirchen nun die offizielle Anhörung bezüglich ihrer haushalterischen Situation seitens des Kreises Heinsberg erhalten habe. Natürlich sei allen Stadtverordneten die Lage bekannt. Das Schreiben des Landrates vom 08. September gehe nochmals auf die Anerkennungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Geilenkirchen ein.

Die Berechnung der Plandaten für den Zeitraum 2015 bis 2019 habe laut Schreiben ergeben, dass innerhalb des 10-jährigen Konsolidierungszeitraums kein Haushaltsausgleich dargestellt werden könne. Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW könne das Haushaltssicherungskonzept damit nicht genehmigt werden. Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2011 dürfe gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 GO NRW nicht bekannt gemacht werden und könne somit nicht in Kraft treten. Demnach verbleibe die Stadt Geilenkirchen in der vorläufigen Haushaltsführung und die Stadt habe ihre Haushaltsführung insbesondere an § 82 der Gemeindeordnung und entsprechenden Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales auszurichten.

Bürgermeister Fiedler wiederholte, dass die Mitteilung des Landrates für niemanden überraschend sei. Sie bestätige lediglich den aktuellen Kenntnisstand.

b)      Des weiteren teilte Bürgermeister Fiedler mit, dass die Stadt als Eigentümerin der Flurstücke 52, 67, 151, 152 und 169 der Flur 10 sowie des Flurstücks 65 der Flur 11, Gemarkung Teveren ein Schreiben der Wehrbereichsverwaltung West erhalten habe. Auf den Grundstücken betreibe die Bundesrepublik Deutschland Flugsicherungsanlagen. Aufgrund dessen müssten die Grundstücke auch einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Während der letzten Begehung sei festgestellt worden, dass die Bewuchshöhe nunmehr das Niveau der Lampen erreicht habe, wodurch die Sicht auf diese behindert werde. Eine uneingeschränkte Sicht der Flugzeugbesatzungen auf die Anflugbefeuerung sei unabdingbar, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten. Daher werde der Bundesforstbetrieb nach Ende der Vegetationsphase die vorhandenen Gehölze auf den Stock setzen, um längerfristig eine uneingeschränkte Sicht auf die Anflugbefeuerung zu gewährleisten.

c)      Darüber hinaus informierte Bürgermeister Fiedler darüber, dass die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg die Stadtverwaltung darüber informiert habe, dass an der L 42 zwischen Burg Trips und dem Stadtteil Horrig zwei Bäume gefällt werden sollen. Bei dem Baumbestand handele es sich um alte Eichenbäume, die im Landschaftsplan „Geilenkirchener Wurmtal“ als Naturdenkmäler festgesetzt seien. Laut Kreisverwaltung habe sich bei Kontrollen herausgestellt, dass zwei dieser Bäume beginnend abgängig seien. Die Bäume wiesen eine erkennbar lichtere Belaubung auf. Da sich der Zustand seit der letzten Fällung einiger Eichen vor wenigen Jahren weiter verschlechtert habe, bestehe keinerlei Annahme dazu, dass sich diese beiden Bäume nochmals erholen könnten. Nach Einschätzungen der Kreisverwaltung würde es zwar noch einige Jahre dauern, bis die Bäume vollständig abgestorben seien; allerdings sei zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an der L 42 kurzfristiger Handlungsbedarf gegeben.