Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 14, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss lehnte die Beteiligung der Stadt an der Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ ab.

 

 


Bürgermeister Fiedler teilte ergänzend zur Vorlage mit, dass die Gemeinschaft Sant’Egidio kürzlich beispielsweise noch einen interreligiösen Kongress organisiert habe. Mittlerweile seien weltweit 1.346 Städte an der Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beteiligt, darunter 65 Hauptstädte in 86 Ländern. Auch Städte der Größenordnung Geilenkirchens wie Wemding, Lahr oder Kelkheim hätten sich der Initiative angeschlossen.

 

Stadtverordneter Wolff erörterte, dass durch Artikel 102 des Grundgesetzes die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft sei und sicherlich niemand im Raum für die Aufrechterhaltung der Todesstrafe plädiere. Mit diesem Thema würden sich andere Leute befassen und es sei sicherlich keine Aufgabe für den Stadtrat Geilenkirchens oder für die städtischen Mitarbeiter. Wenn aufgrund der aktuellen Haushaltslage über Sparen geredet werde, sollte in derartige Projekte keine Arbeitskraft investiert werden. 

 

Stadtverordneter Benden meinte, dass er angesichts der Wortmeldung des Stadtverordneten Wolff fassungslos sei. Er sei davon ausgegangen, dass alle dem Vorschlag der Verwaltung mit Wohlwollen begegnen würden. Natürlich sei die Todesstrafe durch das Grundgesetz in Deutschland abgeschafft. Man lebe hier aber nicht auf einer „Insel der Glückseligkeit“, und bis heute gebe es unzählige Länder, in denen die Todesstrafe nach wie vor angewandt werde. Mit der Beteiligung an einer derartigen Kampagne habe man die Möglichkeit, ein Zeichen zu setzen. Nur um Kosten zu vermeiden, könne dieser Vorschlag nicht abgelehnt werden. Man sollte an die Menschenleben denken und die Welt etwas besser gestalten. Sicherlich könne der Kämmerer Auskunft darüber geben, ob für diese Maßnahmen nicht Mittel verfügbar seien. Darüber hinaus sei er sicher, dass es sich hierbei nicht um horrende Beträge handele. Fraglich sei, wie die Verwaltung sich die Illumination eines der städtischen Gebäude vorgestellt habe. Möglich sei beispielsweise eine andersfarbige Beleuchtung des Hauses Basten. Er halte die Beteiligung an der Kampagne aber für so wichtig, dass für ihn sogar die Übernahme der Kosten durch seine Partei denkbar wäre. Sollte die CDU Fraktion – die doch immer christliche Werte hoch halte – dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen, sinke sie in seiner Achtung.

 

Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass es gerade aufgrund der christlichen Grundeinstellung in Deutschland keine Todesstrafe gebe. Natürlich sei das in anderen Ländern anders. Er schließe sich den Feststellungen des Stadtverordneten Wolff an und halte eine Beteiligung an der Kampagne nicht für sinnvoll.

 

Stadtverordneter Kravanja warf ein, dass man hier mit einem minimalen Aufwand Flagge zeigen könne. Und wenn der Aufwand etwas höher sei, dann könne man überlegen, auf welche Teile man verzichten könnte, um Kosten zu reduzieren. Man solle jedoch das richtige Signal in die Welt setzen.

 

Stadtverordnete Frohn entgegnete, dass der Punkt auch bei der FDP Thema gewesen sei und sie die Echauffierung der einzelnen Ausschussmitglieder nicht verstehe. Letztlich sei jeder für die Abschaffung der Todesstrafe. Dennoch müsse sich ein Stadtrat nicht diesem Thema widmen, das höchstens durch die Bundesrepublik Deutschland auf außenpolitischer Ebene behandelt werden könne. Die Todesstrafe sei in Deutschland abgeschafft und für christliche Menschen ohnehin undenkbar.

 

Bürgermeister Fiedler bat darum, in diesem Punkt nicht mit der haushalterischen Situation der Stadt zu argumentieren. Entstehende Kosten könnten ebenso über private Sponsoren oder Spenden gedeckt werden. Zudem müsse der Ausschuss sich vor Augen halten, dass in Geilenkirchen jährlich zum Gedenktag des tibetischen Aufstands im März die tibetische Flagge gehisst werde. Dies könne auch als politisches Statement gewertet werden, das natürlich auch über den Zuständigkeitsbereich der Stadt Geilenkirchen hinaus gehe. Sollte die Beteiligung an der Kampagne aus diesen Gründen abgelehnt, müsse die Stadt sich vielleicht auch über die Hissung der tibetischen Flagge Gedanken machen bzw. das grundsätzliche Vorgehen überdenken.

 

Stadtverordneter Wolff betonte nochmals, dass jeder für die Abschaffung der Todesstrafe sei. Es gebe aber zahlreiche Organisationen, die sich mit dieser Aufgabe befassen würden. Aufgabe der Stadt sei es sicherlich nicht.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

3

Nein:

14

Enthaltung:

1