Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Prioritätenliste im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 GO NW.

 


Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass die Liste natürlich seit längerem bekannt sei aber bisher bei den Haushaltsberatungen nicht zur Abstimmung kommen brauchte. Angesichts der neuen Entwicklung gewinne sie jedoch wieder an Bedeutung.

 

Stadtverordneter Hoffmann fragte, ob sichergestellt sei, dass alle 37 Positionen der Liste auch ausgeführt würden. Seine Fraktion habe bereits häufiger ihr Interesse an der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Nirm bekundet. Angesichts der engen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sei es wichtig, ein positives Zeichen zu setzen.

 

Bürgermeister Fiedler versicherte, dass alle aufgeführten Positionen vorbehaltlich der Entscheidung des Rates wie beschrieben durchgeführt würden. Es gebe kein Bestreben, haushalterisch vertretbare Projekte zu streichen.

 

Stadtverordneter Kravanja bemängelte, dass auf Seite 2 unter Punkt 10 die Erfüllung von Brandschutzauflagen der Kategorie 2 zugeordnet worden seien. Offenbar würden die Maßnahmen in drei Kategorien eingeteilt – wobei die erste Kategorie gleichzeitig die mit der höchsten Priorität sei. Die Zuteilung der Brandschutzauflagen in die zweite Kategorie könne er nicht nachvollziehen. Immerhin könne dies so verstanden werden, dass diese Maßnahmen nicht so verpflichtend seien.

 

Stadtverwaltungsrat Gemünd erklärte, dass die Maßnahme sowohl als Investition zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben als auch als Investition zum Erhalt und zur Sanierung der Vermögenssubstanz angesehen werden könne.

 

Bürgermeister Fiedler schlug dem Ausschuss vor, die Maßnahme in die Kategorie 1 einzuordnen. Diesen Vorschlag nahm der Ausschuss an.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0