Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Der Rat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Stadtverordneter Schumacher wiederholte die Schlüsselfragen des Antrags der CDU Fraktion.

-       Wie viele Schwimmunterrichtsstunden fielen (detailliert) an unseren Schulen in den letzten zwei Jahren aus?

-       Worin lagen hierfür im Einzelnen die Gründe?

-       Welche externen bzw. internen Ersatzlösungen (Einstellung eines zusätzlichen Schwimmmeisters) wurden gesucht?

-       Warum wurden längere Ausfallzeiten nicht als mögliche Schwimmzeiten der Allgemeinheit zugänglich gemacht?

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass die Verwaltung in den städtischen Schulen nachgefragt habe, wie hoch der Unterrichtsausfall bei Schwimmstunden sei. Die Befragung habe ergeben, dass an den Schulen höchstens kurzfristig aufgrund von Erkrankungen Stunden ausfielen. Ansonsten verlaufe der Unterricht planmäßig. Darüber hinaus sei das Schulamt für den Kreis Heinsberg für die bedarfsgerechte Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal zuständig.

Außerdem könne der Schwimmunterricht nicht durch Schwimmmeister der Stadt erteilt werden. Die Zuständigkeiten seien klar gesetzlich vorgeschrieben und der Schwimmmeister nehme ausschließlich die Beckenaufsicht wahr.

Die Ausfallzeiten in Würm seien durch normalen Turnunterricht aufgefangen worden, so dass auch an der Grundschule Würm Sportunterricht erteilt worden sei.

 

Stadtverordneter Schumacher warf ein, dass trotz gesetzlicher Schutzvorschriften der ganze Prozess seines Erachtens entbürokratisiert werden sollte. Die Lehrkräfte könnten bspw. nicht durch Schwimmmeister ersetzt aber doch vielleicht unterstützt werden.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz nahm unter Hinweis auf seine Funktion als Sportlehrer an der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule Stellung und meinte, dass der komplette Schwimmunterricht durch den Schwimmerlass des Landes gut geregelt sei und sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Sportlehrer durch die Regelung abgesichert seien. Kein Sportlehrer ohne entsprechende Ausbildung werde Schwimmunterricht erteilen wollen. Sicherlich sei ein entsprechender Antrag auf Personal beim Schulamt der beste Weg, um das Problem zu lösen.

 

Der Rat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.