Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschloss, über den Erlass einer Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 07.02.2012 zu beraten und zu beschließen.

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtverordnetem Graf erklärte Herr Scholz, dass im Internet eine Liste der für die Dichtheitsprüfung zugelassenen Sachverständigen vorhanden sei, die bei Bedarf auch bei der Stadt eingesehen bzw. von der Stadt zur Verfügung gestellt werden könne. Die Verwaltung habe eine Beratungs- und Informationspflicht, die sich aus dem Gesetz ergebe. Dieser werde sie selbstverständlich nachkommen, indem ggfs. im Rahmen eines Ortstermins Handlungsempfehlungen und Hilfestellungen gegeben würden.

 

Stadtverordneter Graf erklärte, dass es günstiger sei, wenn mehrere Bürger gemeinsam eine Firma mit der Dichtheitsprüfung beauftragten und erkundigte sich, ob es auch möglich sei, dass die Bürger sich einem Auftrag der Stadt zur Dichtheitsprüfung der öffentlichen Kanäle anschließen. Herr Scholz antwortete, dass dies von der Firma und deren Auftragslage bzw. Zeitplan abhängig sei; von Seiten der Stadt spreche aber grundsätzlich nichts dagegen. Auf Anmerkung von Stadtverordnetem Hoffmann versicherte Herr Scholz, dass die Stadt über die Beauftragung der städtischen Kanaluntersuchungen informieren und den Namen der Firma mitteilen werde.

 

Im Hinblick darauf, dass die Regelung des § 61 a LWG möglicherweise wieder abgeschafft werden könnte, betonte Stadtverordnete Slupik für die CDU-Fraktion, dass der angestrebte Zeitplan nicht gerecht sei. Einige Außenorte müssten schon im nächsten Jahr die Prüfung durchführen lassen, während andere erst im Jahr 2023 dieser Verpflichtung nachkommen müssten und gegebenenfalls vom Wegfall dieser Regelung profitieren würden. Außerdem entstehe für die Betroffenen, die schon bis Ende 2013 die Prüfung durchführen müssten, ein enormer Zeitdruck, so dass ihre Fraktion vorschlage, sämtliche Prüfungen in den Jahren 2022 / 2023 durchführen zu lassen oder zumindest die ersten vier bis fünf Jahrgänge auf einen späteren Zeitraum zu verschieben.

 

Herr Scholz wies darauf hin, dass die gesetzliche Regelung in § 61a LWG vorsehe, dass entweder alle Haushalte bis zum Jahr 2015 die Dichtheitsprüfung durchführen lassen müssen oder die Frist für die Dichtheitsprüfung auf den Zeitpunkt verlegt werden könne, zu dem die Stadt die öffentliche Kanalanlage im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) prüfe. Da die Stadt die gesamte Kanalanlage im Stadtgebiet ab 2012 bis 2023 nach SüwVKan prüfe, biete es sich an, die Frist für die Dichtheitsprüfung auf die entsprechenden Zeiträume zu verschieben, so wie es nach § 61 a LWG und in dem vorgelegten Satzungsentwurf vorgesehen sei.

 

Eine Verschiebung sei keine optimale Lösung, da die städtische Überprüfung der Kanalanlage nach der SüwVKan in den entsprechenden Stadtteilen ab 2012 anlaufe und die Frist für die Dichtheitsprüfung in diesen Bereichen durch eine entsprechende Satzung nicht mehr abgeändert werden könne, wenn die städtische Überprüfung dort abgeschlossen sei. Für diese Bereiche gelte dann die gesetzliche Frist 31.12.2015.

 

Sinn einer satzungsrechtlichen abweichenden Festlegung der Prüfzeitpunkte sei zum einen die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Prüfung der öffentlichen Kanäle auch die privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Zum anderen könne dadurch insgesamt eine Entzerrung bewirkt und ein Prüfungsstau mit allen seinen Nachteilen für die Eigentümer und auch für die Verwaltung vermieden werden.

 

Stadtverordneter Kuhn und Stadtverordnete Slupik meinten hierzu, dass durch ein Verschieben auf das Jahr 2015 zumindest etwas Zeit gewonnen werde für den Fall, dass die Regelung zurück genommen würde. Herr Scholz wies darauf hin, dass nach Information des Städte- und Gemeindebundes im Dezember eine erneute Beratung im Umweltausschuss des Landes erfolgen werde.

 

Bislang gebe es jedoch keine Anzeichen dafür, dass die gesetzliche Regelung zurückgenommen würde. I. Beigeordneter Hausmann ergänzte, dass man in diesem unwahrscheinlichen Fall die Satzung selbstverständlich zurücknehmen werde.

 

Stadtverordneter Melchers erklärte, dass die FDP die Bürger nicht ungleich behandeln wolle und deswegen ebenfalls vorschlage, dass für alle die Dichtheitsprüfung frühestens 2015 zur Pflicht werde.

 

Sachkundiger Bürger Rose erkundigte sich, warum Neubaugebiete wie zum Beispiel in Immendorf ebenfalls im Straßenverzeichnis für die Dichtheitsprüfung erfasst seien. Herr Scholz führte hierzu aus, dass die Grundstückseigentümer in den Neubaugebieten ebenfalls verpflichtet seien, eine Dichtheitsprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen zu veranlassen. Ebenso müssten die öffentlichen Kanäle die in den Neubaugebieten ebenfalls von der Stadt nach der SüwVKan geprüft werden. Daher seien auch die Straßen in  den Neubaugebieten im Straßenverzeichnis enthalten. Sofern die auf den Grundstücken vorhandenen Abwasserleitungen bereits aktuell geprüft seien und eine Bescheinigung von einem Sachkundigen über die Dichtheit vorgelegt werden könne, brauche eine neue Dichtheitsprüfung erst zwanzig Jahre nach der erfolgten Prüfung durchgeführt werden. Für diese Eigentümer gelte die Frist 31.12.2015 insoweit nicht.

 

Auf Nachfrage von sachkundigem Bürger Kasper erklärte Herr Scholz, dass die Stadt nach Ablauf der geltenden Fristen beabsichtige, in den betreffenden Ortsteilen stichprobenartig die erforderlichen Bescheinigungen anzufordern, um zu überprüfen, ob die Dichtheitsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

 

Ausschussvorsitzender Conrads wies darauf hin, dass im Dezember in Düsseldorf nochmals im Umweltausschuss über diese Angelegenheit beraten werde. Er schlage daher vor, das Ergebnis dieser Beratung abzuwarten und erst in der nächsten Sitzung im Februar 2012 eine Entscheidung zu treffen. So habe die Verwaltung die Gelegenheit, die Vor- und Nachteile einer eventuellen Verschiebung der Dichtheitsprüfung auf 2015 abzuwägen.

 

Er bat den Ausschuss, darüber abzustimmen, ob die Beratung über den Erlass einer Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der nächsten Sitzung erfolgen soll.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0