Die Entgelte für Honorarkräfte des Jugendamtes werden ab dem 01.01.2012 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung angepasst.

 


Frau Kals-Deußen bat um Diskussionsbeiträge und fragte das Gremium diesbezüglich, ob zum Tagesordnungspunkt Fragen bestünden.

 

Frau Brandt erkundigte sich mit Hinweis auf die Kostendiskussionen in anderen Bereichen danach, woher das Geld genommen werde, das für die Zahlung der erhöhten Entgelte aufzubringen sei.

 

Herr Schulz verwies darauf, dass es sich bei den durch die Honorarkräfte durchgeführten Tätigkeiten um Pflichtaufgaben handele. Die Erhöhung der Entgelte ziehe unter Berücksichtigung der derzeitigen Fallzahlen Mehrbelastungen von etwa 5.400,00 € jährlich nach sich. Sofern hier eine Anpassung nicht erfolge und die Aufgaben in diesem Zusammenhang nicht mehr durch die zur Verfügung stehenden Honorarkräfte wahrgenommen würden, seien entsprechende Aufträge an die freien Träger der Jugendhilfe zu vergeben. Dieses Verfahren würde jedoch jährliche Mehrkosten von etwa 30.000,00 € nach sich ziehen. Insofern stelle die eintretende Mehrbelastung im Grunde eine Sparmaßnahme dar.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, bat die Vorsitzende um Abstimmung zu der Beschlussvorlage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

-

Enthaltung:

1