Die „Richtlinien über Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ werden gemäß der in der Sitzungsvorlage vorliegenden Fassung geändert.

 


Frau Kals-Deußen fragte die Ausschussmitglieder, ob sich zu dem Entwurf der veränderten Richtlinien trotz der Ausführungen in der Sitzungsvorlage noch Fragen ergeben hätten.

 

Frau Brandt erklärte, die Änderungen seien habe sie als verwirrend empfunden, da sie nicht habe nachvollziehen können, welche Punkte geändert worden seien.

 

Herr Schulz erklärte dazu, dass die Punkte, die neu oder verändert worden seien, durch entsprechende Hinweise am Rand kenntlich gemacht worden seien. Für die Zukunft sei jedoch der besseren Übersichtlichkeit wegen beabsichtigt, eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen in Form einer Synopse zu fertigen.

 

Frau Brandt erklärte, dass man im Ausschuss dauerhaft über Kosten und Einsparmöglichkeiten diskutiere und fragte nach, wie sich die Änderungen der Richtlinien denn auf die Kosten in diesen Bereichen auswirken würden.

 

Hier Schulz erklärte hierzu, dass es sich bei den Änderungen teilweise nur um redaktionelle Klarstellungen bereits zuvor geregelter Sachverhalte handele. Ansonsten seien hier gesetzliche Vorgaben bzw. Richtlinien des Landesjugendamtes umgesetzt worden. Beispielsweise sei die jährliche Weihnachtsbeihilfe für ein Pflegekind entsprechend eines Vorschlages des Landesjugendamtes geringfügig auf 35 € angehoben worden. Insgesamt sei jedoch festzustellen, dass sich aus den Änderungen nur geringfügige Mehrbelastungen für die Stadt ergäben. Diese stünden in keinem Verhältnis zum Kostenvolumen anderer Haushaltsstellen, über die ansonsten diskutiert werde. Die Richtlinien der wirtschaftlichen Jugendhilfe verfolgten insgesamt das Ziel, alle Kinder, die entsprechende Leistungen erhalten, gleich zu behandeln.

 

Herr Kappes regte an, zukünftig die alten Beträge den Anpassungen gegenüber zu stellen, damit sich jeder selber ein Bild über die Leistungserhöhung machen könne.

 

Herr Schulz führte beispielhaft aus, dass die Beihilfen für eine Erstausstattung eines Pflegeplatzes oder die Hilfe zur Verselbstständigung eines Jugendlichen um 50 € erhöht worden seien. Im Hinblick auf mögliche Überbrückungsbeihilfe sei mangels bisheriger Regelung eine neue Regelung in die Richtlinien aufgenommen worden. Hierbei handele es sich jedoch lediglich um eine redaktionelle Festschreibung der bisher praktizierten Verfahrensweise, die von rechtlichen Rahmenbedingungen abgeleitete worden seien. Weiterhin seien Führungszeugnisse für Pflegepersonen bisher kostenfrei gewesen. Zwischenzeitlich sei jedoch eine Gebührenpflicht eingetreten. Diese Kosten sollten beispielsweise im Rahmen der Gesamthilfeplanung eines Falles übernommen werden. Die Änderungen, so betonte Herr Schulz, beträfen jedoch keine Massengeschäfte, sondern bezögen sich vielmehr auf Einzelfälle. Eine hohe Mehrbelastung des Haushaltes resultiere hieraus nicht.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, bat Frau Kals-Deußen um Abstimmung zur Beschlussvorlage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

-

Enthaltung:

-