Die Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten  in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen  wird in der im Entwurf vorgelegten Fassung beschlossen. Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.

 


Frau Kals-Deußen verwies auf den Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Elternbeitragssatzung, der allen Ausschussmitgliedern mit der Sitzungsvorlage zugestellt worden sei.

 

Frau Hoffmann verlas für die SPD-Fraktion und ergänzend zu dem vorgenannten Antrag folgende Erklärung:

 

„Wir, die Sozialdemokraten in Geilenkirchen, haben schon immer eine Beitragsbefreiung für ein Kindergartenjahr gefordert. Nun kommt endlich eine entsprechende Gesetzesänderung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz): Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr.

 

Dafür gibt es eine Ausgleichszahlung vom Land. Für den Ausfall von ca. 113 Mill € überweist das Land den Kindergartenträgern 138 Mill €, 25 Mill € mehr als absehbar benötigt! Aus diesem Kuchen erhält Geilenkirchen vorläufig, ich betone: vorläufig, 212.000 €. Rein rechnerisch bedeutet das eine Unterdeckung von ca. 21.000 €. Dazu heißt es aus Düsseldorf: das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wenn wir Mehrausgaben haben, ist ein weiterer Ausgleich zu erwarten.

 

Was macht die Verwaltung daraus? Sie wischt die Neuregelung vom Tisch und führt wieder neu (!) die Beitragszahlung für Geschwisterkinder ein. Statt Befreiung Neubelastung!

 

In der Vergangenheit haben wir uns immer für eine kreisweite einheitliche Regelung entschieden, um „Kindergartentourismus“ zu verhindern. Jetzt, wo das letzte Wort über die Finanzierung noch nicht gesprochen ist, wollen wir eigene Wege gehen und eine Regelung einführen, die die Eltern der Kindergartenkinder  neu mit zusätzlich 17.000 € belastet. Noch einmal: statt Entlastung Belastung! Wir, die SPD, wollen dieses merkwürdige Spielchen nicht zulassen und bitten um Ihre Unterstützung, indem Sie unserem Antrag zustimmen.

 

Noch ein Hinweis: der Kreistag hat zwischenzeitlich einstimmig der gleichen Regelung, wie wir sie hier vorschlagen, gebilligt.

 

Vielen Dank.“

 

Herr Kappes erklärte für die CDU-Fraktion, dass sich bei Befreiung der Geschwisterkinder eine Mehrbelastung für die Stadt Geilenkirchen von etwa 21.400 € ergebe. Sofern Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen würden, sei bereits jetzt aufgrund der bestehenden Beitragsstaffelung kein Beitrag zu entrichten. Im Rahmen dieser bereits bestehenden Abstufungen halte seine Fraktion es für gerecht, für ein Geschwisterkind einen Elternbeitrag zu leisten.

 

Herr Kassel stellte die Frage an die Verwaltung, wie und wann eine abschließende Festsetzung des durch das Land an die Stadt geleisteten Ausgleichbetrages erfolgen werde. Es wäre doch denkbar, dass bei einem vorläufig festgesetzten Abschlag i. H. v. 138.000 € abschließend ein Ausgleichsbetrag i. H. v. 150.000 € festgesetzt werde. In einem solchen Fall profitiere die Stadt dadurch, dass der Ausgleichsbetrag ggf. höher als der Einnahmeausfall im Fall der Geschwisterkindbefreiung sei.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte hierzu, dass der Verwaltung bisher keine Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe einer ggf. erfolgenden abschließenden Festsetzung  bekannt seien. Daher sei für die Verwaltung maßgebend dass, was derzeit an Fakten auf dem Tisch liege. Alles andere sei reine Spekulation.

 

Frau Brandt erklärte, dass es sich angesichts leerer Kassen bei der Stadt um eine schwere Entscheidung dahingehend handele, Elternbeiträge für betreute Geschwisterkinder der befreiten Vorschulkinder zu fordern. Sofern eine solche Entscheidung getroffen werde, sollte man diese jedoch im Rahmen einer ggf. erfolgenden Nachzahlung des Landes bei einer abschließenden Festsetzung der Landeserstattung überdenken und ggf. revidieren. In Ihren Augen sei es besser, Beiträge für Geschwisterkinder zu fordern, da hierdurch wie zuvor schon erwähnt meist besser verdienende Eltern belastet seien. Es sei eher sinnvoll, in anderen Bereichen wegfallende Leistungen aufzufangen und auszugleichen.

 

Beigeordneter Brunen verwies noch einmal auf die Regelung in der bisherigen Satzung. Bereits hier seien im Rahmen einer Geschwisterkindbefreiung immer nur Beiträge für ein Kind erhoben worden. Die Satzung fordere jedoch nicht explizit, dass der Beitrag ausschließlich für das älteste Kind zu fordern sei. Vielmehr sei immer der Beitrag für den höchsten Beutreuungsumfang für die Heranziehung zu Grunde gelegt worden. Die Beitragsbefreiung sei durch die Jugendämter im Kreisgebiet bereits seit Inkrafttreten des Kibiz vorweggenommen worden und letztlich durch die nunmehr bestehende gesetzliche Regelung bogen auf das älteste Kind konkretisiert worden. Herr Brunen stellte die Frage, mit welchem Recht im Rahmen des Antrages der SPD beispielsweise eine Familie mit zwei betreuten Kindern keinen Beitrag zahlen sollten, wohingegen eine Familie mit einem Kind den vollen Beitrag zu zahlen habe. Dies sei umso ungerechter, als das Einkommen der Familie mit zwei Kindern wesentlich höher sein könne. Die Verwaltung habe im Rahmen der Änderung des KiBiz eine ausgewogene Regelung gesucht und sei zusammen mit den anderen Jugendämtern im Kreis zu der Auffassung gelangt, dass die Regelung in der bisher bestehenden Satzung dieses Kriterium erfülle und konform mit der gesetzlichen Regelung sei. Aus diesem Grunde sei lediglich eine redaktionelle Anpassung der Satzung zwischen Jugendämtern vereinbart worden.

 

Zu der Frage, wie die Situation sich darstelle, wenn eine abschließende Festsetzung der Erstattungsbeträge durch das Land mit einer Nachzahlung verbunden sei, die dazu führe, dass die Erstattung des Lands insgesamt höher sei als der Einnahmewegfall durch die gesetzliche Neuregelung, erläuterte Beigeordneter Brunen unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage noch einmal das Finanzierungssystem für die Kindertageseinrichtungen. Hierbei gehe das Land grundsätzlich von einem Beitragsaufkommen von 19% der Gesamtfinanzierung der Kindertageseinrichtungen aus. Kaum eine Kommune erreiche jedoch diesen Prozentsatz. Geilenkirchen liege mit einer Quote von etwa 15,5% bereits sehr gut. Der Differenzbetrag von 3,5% der Gesamtfinanzierung werde jedoch nicht vom Land mitgetragen, sondern müsse alleine von der Kommune geschultert werden. Sofern also das Land eine Ausgleichzahlung für nicht eingehende Elternbeitragszahlungen erbringe, sei es durchaus gerechtfertigt, die über den Einnahmeausfall aus der Beitragsfreiheit hinaus erstatteten Beträge zum Ausgleich der grundsätzlich nicht durch das Land finanzierten Unterdeckung der Beiträge zu verwenden. Insofern könne man auch nicht davon reden, die Stadt verwende die Mittel für andere Zwecke. Es sei noch ein weiter Weg bis zu dem Punkt, an dem man behaupten könne, die Stadt streiche ungerechtfertigt zu Lasten des Landes Gelder ein.

 

Frau Thelen erklärte mit Bezug auf das Schreiben des Ministeriums, dass sie in der Befreiung der Geschwisterkinder kein Gerechtigkeitsproblem sehe. Vielmehr sei es Ziel einer entsprechenden Regelung, Familien mit vielen Kindern finanziell zu entlasten. Die diesbezüglich mit der Satzung angestrebte Regelung könne Sie vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen.

 

Beigeordneter Brunen wies noch einmal auf die den Kommunen eingeräumten Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Heranziehung zu Elternbeiträgen hin. Der Gesetzgeber habe hier bewusst keine weitere Einschränkung neben der Befreiung im letzten Kindergartenjahr vorgenommen. Das Schreiben der Ministerin sei als Empfehlung zu verstehen, jedoch für die Stadt nicht bindend oder maßgebend.

 

Herr Schumacher schlug vor, die jetzt zu treffende Regelung zu ändern, wenn die durch eine Geschwisterkindbefreiung auftretende Deckungslücke vollständig durch das Land in einer abschließenden Festsetzung aufgefangen wird.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass das nicht in der Absicht der Verwaltung liege und verwies hier noch einmal auf die bestehende Unterdeckung im Hinblick der vom Land angenommen Einnahmen i. H. v. 19% der Gesamtfinanzierung.

 

Herr Mesaros wies darauf hin, dass andere Kommunen andere Regelungen im Sinne des hier vorliegenden SPD-Antrages treffen würden. Es sei festzustellen, dass hier immer reflexartig die Notwendigkeit vorangestellt werde zu sparen. Man müsse gerade im Bereich der Jugendfarbeit und der Jugendhilfe sehr aufpassen, eine solche Verhaltensweise nicht zur Normalität werden zu lassen.

 

Frau Grein erklärte, dass sie die Entscheidung in der Angelegenheit auch für sehr schwierig halte. Vor allem sei für Familien, deren Kinder nicht gleichzeitig eine Einrichtung besuch würden, kein Vorteil zu erkennen. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile komme sie unter Hinweise auf die Ausführungen von Frau Brandt zu dem Ergebnis, die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung mit zu tragen und hierdurch eingesparte Mittel nützlicher in anderen Bereichen der Jugendhilfe zu verwenden.

 

Frau Brandt wies darauf hin, dass Mittel aus einer Nachzahlung des Landes im Rahmen des Grundsatzes der Gebührenklarheit und Gebührenwahrheit nicht ohne weiteres für andere Zwecke eingesetzt werden könnten.

 

Mit Hinweis auf die Ausführungen von Frau Grein bemerkte Frau Thelen, dass ein Einsatz von Mitteln in anderen Bereichen wohl nicht zu erwarten sei, da bei den anderen Hilfeformen ständig Leistungen gekürzt würden.

 

Herr Schulz erklärte hierzu, dass in anderen Bereichen nicht um Kürzungen notwendiger Leistungen gehe, sondern eine sparsame und möglichst effektive Bewirtschaftung der Mittel das Ziel sei. Herr Schulz verwies hierzu auf die ausführlichen Diskussionen der vorangegangen Sitzungen. Im Rahmen der anstehenden Haushaltsdebatte für das Jahr 2012 und der hierzu noch erfolgenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses sei zu erwarten, dass diese Diskussion fortgeführt werde.

 

Frau Thelen erklärte, dass beispielsweise das Kreisjugendamt eine andere Regelung bezüglich einer Geschwisterkindregelung in der durch den Kreistag verabschiedeten Satzung getroffen habe. Eine Andere Regelung wäre also durchaus machbar.

 

In diesem Zusammenhang verwies Herr Kassel auf die Ausführungen von Frau Ministerin Schäfer im Schreiben vom 19.09.2011 an die Kommunen, in dem sie ausdrücklich noch einmal auf den politischen Willen verweist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

 

Herr Kappes erklärte noch einmal, dass eine erhebliche Unterdeckung im Hinblick auf das gesamte Beitragsaufkommen bestehe und bezog sich hierbei auf die von Herr Brunen gemachten Ausführungen. Sofern die Regelung der zukünftigen Satzung so aussehe, dass ein Geschwisterkind eines vom Beitrag befreiten Kindes zur Festsetzung eines Elternbeitrages herangezogen werde, sollten die den Beitragsausfall übersteigenden Ausgleichszahlungen zum Ausgleich der gesamten Unterdeckung dienen. Die Städte Hückelhoven und Erkelenz praktizierten im Gegensatz zum Kreis Heinsberg genau diese Verfahrensweise. Und die entspreche genau den Vorabsprachen zwischen den Jugendämtern.

 

Beigeordneter Brunen ergänzte diesbezüglich noch einmal, dass man Themen wie die Höhe der Elternbeiträge und das Verfahren zur Heranziehung der Eltern in der Vergangenheit immer bewusst mit allen Jugendämtern des Kreisgebietes abgestimmt habe, um unterschiedliche Handhabungen und damit Unzufriedenheiten und Wanderbewegungen im Kreisgebiet zu verhindern. Durch die abweichende Entscheidungen in den Jugendamtsbezirken der Stadt Heinsberg sowie des Kreises Heinsberg sei vor diesem Hintergrund eine insgesamt unbefriedigende Situation eingetreten. Bei diesen Betrachtungen sei auch zu berücksichtigen, dass der Kreis Heinsberg durch die Geschwisterkindbefreiung selber keine haushalterischen Ausfälle verbuchen würde, sondern diese über die Kreisumlage an die kreisangehörigen Kommunen weiter gegeben würden und von diesen zu tragen wären. Diese Kommunen befänden sich aber mitunter bereits in der Haushaltssicherung bzw. in einem Nothaushalt.

 

Herr Schulz erklärte, dass man die angestrebte Verfahrensweise bereits zu Beginn des Jahres mit den anderen Kommunen diskutiert habe. Wenn man von einer nicht erfolgenden finanziellen Entlastung der Familien mit mehreren Kindern spreche, dürfe man nicht vergessen, dass die Elternbeiträge bereits seit 4 Jahren nicht mehr erhöht worden seien und dies ebenfalls in Absprache mit den anderen Jugendämtern erfolgt sei. Lediglich Erkelenz habe in der ansonsten gleich gefassten Satzung eine jährliche Erhöhung der Beiträge von 1,5% verankert. Dies entspreche der gesetzlich vorgegebenen jährlichen Erhöhung der Kindpauschalen und daher der jährliche eintretenden Erhöhung der Betriebskosten aller Einrichtungen, die, wie zuvor erläutert, zum überwiegenden Anteil von der Kommune zu finanzieren sei.

 

Frau Tings wies darauf hin, dass es sich bei den betroffenen Familien nicht um finanziell schwache Familien handele, da diese aufgrund der Einkommensverhältnisse in der Regel von der Beitragspflicht befreit seien oder nur einen sehr geringen Beitrag entrichteten, sondern dass man hier über Familien spreche, die durch aus in der Lage seien, einen entsprechenden Beitrag zu entrichten. Frau Tings befürwortete vor dem Hintergrund der ausgetauschten Argumente den Vorschlag der Verwaltung und den vorliegenden Satzungsentwurf.

 

Herr Schumacher griff die Ausführungen von Frau Grein auf und wies noch einmal darauf hin, dass die Familien, bei denen das Alter der Kinder mehrere Jahre auseinander liege, Nachteile gegenüber Familien hätte, deren Kinder in kurzen Abständen hintereinander geboren seien. In diesen Fällen erfolge im Fall einer Geschwisterkindbefreiung die Befreiung über einen weitaus größeren Zeitraum. Dies sei nicht als gerecht zu bewerten. Wenn eine Regelung zu treffen sei, so solle diese auch allen Betroffenen die gleichen Vorteile zusprechen.

 

Frau Thelen wandte ein, dass es in erster Linie darum gehe, einen möglichst großen Kreis der Familien im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zu entlasten. Dazu sei der vorliegende Satzungsentwurf nicht geeignet.

 

Frau Grein erklärte noch einmal, dass Nachteile und Ungleichbehandlungen für Familien mit mehreren Kindern bei einer Geschwisterkindbefreiung insbesondere dann eintreten würden, wenn die Kinder nicht gleichzeitig, sondern hintereinander eine Kindertageseinrichtung besuchen würden. Hier würde eine Ungerechtigkeit anderen Familien gegenüber entstehen.

 

Frau Kals-Deußen stellte abschließend fest, dass eine absolute Gerechtigkeit wohl nicht zu erreichen sei und bat daher den Ausschuss um Abstimmung zum vorliegenden Satzungsentwurf.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

5

Enthaltung:

-