Sitzung: 14.12.2011 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 536/2011
Beschluss:
Der Rat beschloss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gleichzeitig wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |