Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a) Beschluss:

 

Der Rat lehnt den Antrag auf Verschiebung des Tagesordnungspunktes in die nächste Ratssitzung mehrheitlich ab.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

25

Enthaltung:

0

 

 

b) Beschluss:

 

Der Rat beschloss mehrheitlich, die Änderung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und der Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen in der im Entwurf vorgelegten Fassung.

 

 


Stadtverordneter Hoffmann führte aus, dass er sich über die zahlreichen Zuhörer freue und er sich ans Rednerpult begebe, damit er ihnen nicht den Rücken kehren müsse bei seinen Ausführungen. Er habe deutliche Worte zur ersten Änderung des Kinderbildungsgesetzes, wobei er die schwierige Materie gerne etwas aufbröseln wolle. Hauptgrund für die Änderung sei das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr, für das es Kompensationszahlungen des Landes gebe, die die Einnahmeausfälle vorläufig auffangen sollen. Eine Endabrechnung finde aber noch statt. Dieses Jahr habe die Stadt eine Unterdeckung ihrer Einnahmen in Höhe von 5.000 €. Ohne die besagte Endabrechnung abzuwarten, hole die Verwaltung aber nun „den Knüppel aus dem Sack“ um durch die Abschaffung der Geschwisterbefreiung Mehreinnahmen in Höhe von 38.000 € erreichen. Dies sei ein wahrhaft schönes Weihnachtsgeschenk für Familien, die glücklicherweise mehrere Kinder im Kindergarten hätten und dafür nun bestraft würden. Im Jugendhilfeausschuss sei dies auch noch mit Unterstützung der CDU und FDP geschehen. Dies sei nicht sehr familiensozial, wobei den genannten Fraktionen Sozialleistungen ohnehin ein Dorn im Auge seien. Hierbei denke er an 400.000 €, die dem Jugendamt gestrichen worden seien. Die Frage bleibe, wann es eine Endabrechnung gebe. Dies habe er heute auf einer Arbeitstagung des Städte- und Gemeindebundes natürlich gefragt und zur Antwort bekommen, dass die Endabrechnung bei Vorlage des Landeshaushalts 2012 erfolge, der am 18.12. eingebracht werde. Den heutigen Beschluss würde er zurückstellen, bis das entsprechende Gesetz beschlossen werde und die Höhe der Kompensationszahlungen festgelegt würde.

 

Beigeordneter Brunen erörterte, dass die Darstellung des Stadtverordneten Hoffmann in einem entscheidenden Punkt sachlich falsch sei. Die Stadt habe nicht vor die Geschwisterkindregelung abzuschaffen. Wenn der Stadtverordnete dies annehme, könne man natürlich die Argumentation der SPD-Fraktion verstehen. Aber immer dann, wenn mehrere Kinder den Kindergarten besuchen, würde nur für ein Kind ein Beitrag erhoben. Seine Rede zeige, dass der Stadtverordnete Hoffmann von anderen Voraussetzungen ausgegangen sei.

Im Jugendhilfeausschuss sei darüber hinaus bereits berichtet worden, dass der Landesgesetzgeber davon ausgehe, dass 19% der Kosten durch Einnahmen gedeckt würden. Bei der Stadt Geilenkirchen lägen die Beiträge bisher bei 15,5%. Auch mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 38.000 € werde daher der fiktive von der Landesregierung vorgegebene Satz von 19% nicht erreicht.

Er sei bisher davon ausgegangen, dass die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen in erster Priorität im Sinne der Stadt handele und erst danach im Sinne der Landesregierung. Daher sei der neue Satzungsentwurf zum Beschluss vorgelegt worden.

Zudem habe die Stadtverwaltung die komplette Finanzierung für das Jahr 2012 offen gelegt. Danach würde die Stadt eine Unterdeckung ihrer Kosten um 21.000 € erwarten, wenn die derzeitige Regelung beibehalten würde und das Land die Kompensationszahlung leisten würde. Man müsse nicht nur die Vorlage der Verwaltung sondern auch die Satzung sehen. Dann würde man erkennen, dass die Geschwisterkinderregelung angepasst aber nicht aufgehoben werde.

 

Stadtverordneter Wolff meinte, dass die Präsentation des Stadtverordneten Hoffmann am Rednerpult offenbar von seinen schwachen Argumenten ablenken solle. Eine Unterdeckung in Höhe von ca. 20.000 € könne die Stadt sich in ihrer derzeitigen Haushaltssituation nicht leisten. Zudem erinnere er daran, dass seine Fraktion das Jugendamt nach Geilenkirchen geholt habe und das Amt gute Arbeit leiste. Nichtsdestotrotz müssten auch die Finanzen im Griff behalten werden. Seine Fraktion werde daher für den Vorschlag der Verwaltung stimmen.

 

Stadtverordnete Thelen erklärte, dass es sinnvoll sei, alle Kinder im letzten Kindergartenjahr und auch die Geschwisterkinder zu befreien. Das Kreisjugendamt habe genau dies beschlossen und in der Vergangenheit hätten sich umliegende Kommunen entsprechend orientiert. Dies sei vorliegend nicht der Fall.  Darüber hinaus würden die Abschlagszahlungen der Landesregierung die ersten Kosten decken, die dann mit der Endabrechnung komplett übernommen würden. Daher schließe sie sich in ihrer Meinung der SPD-Fraktion an.

 

Beigeordneter Brunen korrigierte, dass im Runderlass des Ministeriums zwar die Rede von Zahlungen für Einnahmeverluste aufgrund der Beitragsfreiheit der Vorschulkinder sei; Einnahmeverluste aufgrund von Geschwisterkinderregelungen würden dahingegen nicht ersetzt.

 

Stadtverordneter Mingers verlas die entsprechende Passage aus der Beschlussfassung des Kreises.

 

Bürgermeister Fiedler machte darauf aufmerksam, dass es sich beim Kreis um eine umlagefinanzierte Politik handele und eine Kommune nicht nach diesen Kriterien entscheiden könne.

 

Stadtverordneter Kravanja warf ein, dass es dahingestellt sei, was das Land wolle. Wenn das Land ein Kind beitragsfrei stelle, dann müsse es auch die damit verbundenen Kosten tragen. Im Falle einer Unterdeckung müssten nämlich die Kosten auf alle anderen umgelegt werden, so dass die Beiträge insgesamt für alle steigen würden. Die beste Alternative werde in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen und daher stimme er dieser zu.

 

Stadtverordneter Kassel betonte, dass die FDP-Fraktion nicht gegen Sozialleistungen sei. Aufgrund der Regelung des Landes würden Befreiungen in Höhe von 200.000 € ausgesprochen. Natürlich könnte man auch weitere Befreiungen aussprechen, wenn die Mittel im Haushalt 2012 bereit gestellt würden. Aktuell würden jedoch 20.000 € fehlen und eine allgemeine Ausdehnung des Beitrags lehne er ab. 

 

Stadtverordneter Benden meinte vorweg, dass seine Fraktion den Antrag der SPD bewusst unterstütze und in ihrer Bewertung die Frage eine Rolle spiele, was das Beste für die Kinder sei. Er verstehe die Vorlage so, dass der Gewinn von 38.405 € erreicht werden solle. So könne man seines Erachtens nicht rechnen. Er sei überzeugt, dass der Stadtverordnete Hoffmann auf der heutigen Veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes korrekte Informationen zur Endabrechnung erhalten habe. Daher solle man diese doch abwarten, bevor ein Beschluss gefällt werde. Dann könne in der nächsten Sitzung ein sauberer Beschluss gefasst werden.

 

Stadtverordneter Kappes entgegnete, dass er die ganze Diskussion nicht verstehe. Sozialpolitik sei genau das, was der Stadtverordnete Kravanja eben vorgeschlagen habe. Wenn zwei oder mehr beitragsfreie Kinder vorhanden seien, dann müsse für alle anderen der Beitrag auch angehoben werden. Dies sei doch nicht gerecht. Je nach Anzahl der Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung greife eine bestimmte Regelung. Da gebe es kein Problem.

 

Stadtverordneter Benden widersprach, dass die Landesregierung mit der Gesetzesänderung ein konkretes Ziel verfolge und er beantrage, den Beschluss über die Angelegenheit auf die nächste Ratssitzung zu vertagen.

 

Stadtverordneter Wolff erklärte, dass er die Beschlussfassung am heutigen Tag favorisiere und sich den Äußerungen des Stadtverordneten Kravanja nur anschließen könne. Darüber hinaus würden sozial schwache Familien ohnehin von Beiträgen befreit, so dass dieser Personenkreis nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei und keine Schlechterstellung befürchten müsse.

 

Stadtverordneter Eggert berichtigte, dass die Einkommensgrenze bei 24.000 € brutto liege und hiervon nach den gesetzlichen Abzügen nicht sehr viel übrig bleibe. Er rege an, die Grenze auf 32.000 € anzuheben. 

 

Bürgermeister Fiedler erläuterte Richtung Publikum, dass der Rat nicht nur das Wohl der Kinder im Blick haben könne sondern auch die beste Lösung für die Stadt Geilenkirchen und deren Gesamtbevölkerung finden müsse. Darüber hinaus stellte er klar, dass die Stadt mit den Kindergartenbeiträgen keine Gewinne einfahre, sondern lediglich eine Deckung ihrer Kosten anstrebe.

 

Stadtverordneter Jansen regte an, dem Vorschlag des Stadtverordneten Benden auf Vertagung der Entscheidung zu folgen. Immerhin könne jemand die Gesetzesänderung anders interpretieren als die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag und daraufhin klagen. Und die aufwendige Rückabwicklung der neu beschlossenen Satzung würde nur viel Arbeit und Geld kosten. Dies könne man sich ersparen.

 

Bürgermeister Fiedler bemerkte, dass es bei diesem Punkt nicht nur um Geld gehe. Es gehe um eine grundsätzliche soziale Haltung und nicht um die Frage, welche Kosten das Land eventuell übernehmen würde. Die Frage würde lauten „ Was ist sozial im Sinne der Kinder und was ist sozial im Sinne unserer Stadt“.

 

Bürgermeister Fiedler rief sodann zur Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Benden auf Verschiebung der Entscheidung in die kommende Ratssitzung auf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

13

Enthaltung:

0