Stadtverordnete Frohn schilderte, dass die Gemeinden die Lohnsteuerkarten letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt hätten, da der Gesetzgeber entschieden habe, das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein einheitliches elektronisches Verfahren umzustellen. Die Umstellung auf dieses neue Verfahren erfolge ab dem Jahr 2012. Das Jahr 2011 stelle einen Übergangszeitraum dar, in dem die Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 ihre Gültigkeit behielten.

 

In diesem Zusammenhang hätten sich auch die Zuständigkeiten für die Pflege der Lohnsteuerdaten und die Ausstellung entsprechender Bescheinigungen geändert.

 

Sei im Jahr 2011 zum Beispiel erstmalig eine Lohnsteuerkarte oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung benötigt worden, sei diese grundsätzlich nicht mehr durch die Wohnsitzgemeinde, sondern durch das zuständige Finanzamt auf Antrag ausgestellt worden. Auch für Änderungen der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Lohnsteuerklassenwechsel, Kinderfreibeträge etc.) seien nun nicht mehr die Gemeinden zuständig. Die Gemeinden würden lediglich melderechtliche Änderungen in die neu erstellte Datenbank einpflegen.

 

In diesem Zusammenhang bitte die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen, wobei die Beantwortung natürlich nicht direkt in der Sitzung erfolgen könne:

 

1.     Wie viele Mitarbeiter/innen waren bis zu dieser Umstellung mit der Bearbeitung entsprechender Aufgaben betraut bzw. wie viel Arbeitszeit musste diesbezüglich (geschätzt) aufgewendet werden?

2.     Wurden Kapazitäten durch die Umstellung frei?

3.     Erfolgte die oben beschriebene Umstellung reibungslos?