Herr Feenstra und Herr Goebbels, beide Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Geilenkirchen stellten in einem Vortrag die Aufgaben und Arbeitsweise des ASD vor. Einige Folien der zu diesem Zweck erstellten PowerPoint Präsentation sowie auf Wunsch des Ausschusses eine kurze Darstellung werden dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag erkundigte sich Frau Thelen, an welche Zielgruppe die soziale Gruppenarbeit gerichtet sei und wie diese Hilfe genau funktioniere.

 

Herr Goebbels führte aus, dass die soziale Gruppenarbeit von entsprechenden Trägern für Kinder und Jugendliche angeboten werde. Als Beispiel nannte er einen Fall, in dem die soziale Gruppenarbeit eingerichtet wurde, weil ein Kind durch seine Mutter keinen Kontakt zu Gleichaltrigen hatte und in Folge dessen seine sozialen Kompetenzen kaum ausgebildet waren. Die Gruppenarbeit wurde zur Stärkung der sozialen Kompetenzen eingerichtet.

 

Ein weiterer Beispielfall war die Einrichtung einer sozialen Gruppenarbeit zur Stärkung des Selbstwertgefühls eines Mobbingopfers, welches den Schulbesuch verweigerte.

 

Frau Tings fragte, ob es nicht besser sei, bei Problemfamilien eine Person mit hoher Stundenzahl als Unterstützung für die gesamte Familie einzusetzen, statt für die Familienmitglieder separate Ansprechpersonen zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Feenstra erläuterte, dass eine hohe Stundenanzahl in der Familie nicht automatisch bedeute, dass eine bessere Arbeit geleistet werde oder die Hilfe wirkungsvoller sei. Vielmehr sei die Anzahl der in der Familie eingesetzten Personen vom Einzelfall abhängig. So sei es möglicherweise erforderlich in einer Familie eine männliche und eine weibliche Ansprechperson einzusetzen, um die männlichen und weiblichen Familienmitglieder besser zu erreichen. Möglich sei auch der Einsatz einer sozialpädagogischen Familienhilfe in Kombination mit einer an das Kind gerichteten sozialen Gruppenarbeit.

 

Frau Brandt fragte, welche Hilfen junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren erhalten, da diese keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben. Sie erkundigte sich, wie das Jugendamt reagiert, wenn junge Volljährige Konflikte mit ihren Eltern haben und aus dem Elternhaus ausziehen wollen und bemerkte, dass das Jobcenter in der Regel erst bei Personen ab 25 Jahren die Kosten für eine Wohnung übernehme.

 

Herr Schulz gab Frau Brandts Einwand insofern Recht, dass die Kosten für eine eigene Wohnung im Regelfall erst ab 25 Jahren vom Jobcenter übernommen werden. Sollten jedoch gewichtige Gründe für einen Auszug aus dem Elternhaus vorliegen, so übernehme das Jobcenter auch schon bei unter 25-jährigen die Kosten für eine eigene Wohnung. Sofern die familiäre Situation dem Jugendamt bekannt sei, könne dieses die Entscheidung des Jobcenters durch eine entsprechende Stellungnahme unterstützen. Die Einrichtung von neuen – insbesondere stationären – Hilfen bei jungen Volljährigen, die dem Jugendamt bisher noch nicht bekannt waren, sei sehr selten. Herr Goebbels ergänzte, dass junge Volljährige sich jederzeit vom ASD beraten lassen könnten.

 

Frau Thelen erkundigte sich nach der Anzahl, den Standorten und dem Platzangebot in den für das Jugendamt verfügbaren Tagesgruppen.

 

Herr Goebbels informierte darüber, dass eine Tagesgruppe der Caritas in Geilenkirchen mit 8 Plätzen verfügbar sei. Ferner gebe es eine Tagesgruppe vom Jugendhaus Franz von Sales mit 10 Plätzen in Heinsberg. Plätze in den Tagesgruppen würden je nach Bedarf auch von anderen Jugendämtern belegt, für Geilenkirchen sei das Platzangebot völlig ausreichend. Die Kinder und Jugendlichen verblieben in der Regel für maximal 2 Jahre in der Tagesgruppe, so dass es ausreichend Plätze durch Fluktuation gebe.