Sitzung: 29.03.2012 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 619/2012
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB wird einstimmig beschlossen. Gleichzeitig wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |