Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einstimmig wird de 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen aufgestellt. Der Vorentwurf der Planung nebst Begründung und Umweltbericht wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verabschiedet.


Frau Kals-Deußen erkundigte sich nach dem landschaftspflegerischen Ausgleich und ob die landesplanerische Zustimmung inzwischen vorläge.

 

Herr A. Jansen erläuterte anhand des derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 96 die Situation. Lt. Bebauungsplan Nr. 96 sei eine relativ großzügige Eingrünung von 30,0 m vorgesehen. Dies hätte bei Realisierung des Planes einen Kompensationsüberschuss von ca. 28.000 Ökopunkten verursacht.

Im Bereich der Bebauungsplanänderung solle der Grünstreifen um die Hälfte reduziert und dem Gewerbegebiet zugeschlagen werden. Hieraus ergäbe sich ein Ausgleichsbedarf von ca. 7.500 Ökopunkten, sodass sich aber immer noch Überschuss ergebe.

Außerdem sei vor einigen Jahren das Grundstück für die Kreishandwerkerschaft vorgesehen gewesen. Damals konnte das dahinter liegende Grundstück, auf dem ein Teil des 30,0 m breiten Streifens festgesetzt sei, nicht erworben werden. In diesem Zusammenhang sei damals ein Kompensationsdefizit vorsorglich vom Ökokonto abgebucht worden, sodass der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen sei.

 

Bezüglich der landesplanerischen Anfrage stünde eine schriftliche Antwort noch aus, es sei aber laut mündlicher Aussage der Bezirksregierung aller Voraussicht nach von einer Zusage auszugehen.

 

Frau Bintakys beantragte, dass das Defizit nicht vom Ökokonto abgebucht werden, sondern auf einer konkreten Fläche ausgeglichen werden solle.

 

Herr Hoffmann erkundigte sich nochmals nach dem Kompensationsüberschuss. Herr A. Jansen erläuterte, dass es sich um einen rechnerischen Wert handele, der bei Realisierung der Planung entstanden wäre. Nunmehr werde dieser Wert durch die Planung reduziert. Im Ergebnis verbliebe bei Realisierung der gesamten Planung immer noch ein Überschuss.

 

Herr Gerads erkundigte sich, ob im nördlichen Bereich ebenfalls eine Reduzierung des Pflanzstreifens vorgesehen sei. Herr A. Jansen erklärte, dass hierfür ebenfalls eine Bebauungsplanänderung erforderlich wäre, die dann in der Hand des Rates läge. Herr Wolff plädierte dafür, die Entwicklung auf dieser Seite abzuwarten und sich jetzt nicht in dieser Hinsicht zu binden.

 

Auf Nachfrage von Frau Bintakys wies die Verwaltung darauf hin, dass die Art der Bepflanzung im Bebauungsplan festgesetzt und mit dem Erwerber besprochen worden sei.

 

Der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen wurde als hinfällig gewertet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0