Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Antrag des Vereins „Gegen Haus- und Wildtiermord e.V.“ kann aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen werden.

 

 

Bürgermeister Fiedler schlug vor, dass die Stadt sich mit der Unteren Jagdaufsichtsbehörde in Verbindung setze und sich nach dem Stand der Dinge in der Verfolgung der Straftaten erkundigen werde. Das Ergebnis werde dann in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses präsentiert.

 

 


Stadtverordneter Wolff meinte, dass die Stellungnahme der Verwaltung einleuchtend sei und es aufgrund rechtlicher Vorgaben keine Handlungsmöglichkeiten gebe. Die Antragsteller würden der Jagdaufsicht große Vorwürfe machen, denen er nicht zustimmen könne. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass es sich die Verwaltung recht einfach mache, wenn sie fehlende Eingriffsmöglichkeiten aufgrund rechtlicher Vorgaben geltend mache. Immerhin habe die Stadt in den Versammlungen der Jagdgenossenschaft Stimmrecht bspw. auch bei der Vergabe der Pachten. Nichtsdestotrotz gebe es keine Belege für die Anschuldigungen der Antragsteller und im Zweifel treffe es den Falschen. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

 

Stadtverordneter Sybertz wandte ein, dass sich die Verwaltung ganz klar an rechtliche Vorgaben halten müsse. Generell sei der Pächter einer Jagd für die Pflege seines Gebietes verantwortlich. Das bedeute auch, dass Tiere im Jagdrevier nicht gequält oder verstümmelt würden. Es müsse gewährleistet werden, dass so etwas nicht mehr geschehe und sowohl der Pächter als auch die Jagdaufsicht müssten hierfür Sorge tragen. Darüber hinaus seien auch öffentlicher Druck und die Sensibilisierung der Gesellschaft Mittel, um derartige Vorfälle einzudämmen. Dies könne bspw. durch eine entsprechende Berichterstattung in der Presse erfolgen.    

 

Stadtverordneter Mingers wies darauf hin, dass in anonymen Schreiben Täter namentlich genannt worden seien. Er erkundigte sich, ob der Verwaltung die Namen bekannt seien.

 

Bürgermeister Fiedler verneinte die Frage.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz schloss sich den Ausführungen des Stadtverordneten Kravanja an und warnte vor vorschnellen Schuldzuweisungen. Es handele sich um ein sensibles Thema und sicherlich sei einiges falsch gelaufen. Er plädiere bspw. dafür, dass die Verwaltung ihre Funktion in den Genossenschaftsversammlungen wahr nehme und sich für die Aufklärung der Taten einsetze.

 

Bürgermeister Fiedler stimmte zu, dass es sich um ein diffiziles Problem handele und der I. Beigeordnete Hausmann erläutern könne, welches Stimmrecht die Stadt in den Versammlungen habe.

 

I. Beigeordneter Hausmann führte aus, dass sich die Flächenanteile der Stadt  an den einzelnen Jagdgenossenschaften wie folgt darstellen würden:

 

-       Jagdgenossenschaft Prummern:

 

Größe insgesamt:                   712,8 ha

Flächenanteil Stadt GK             31,0 ha          das entspricht              4,35%

 

-       Jagdgenossenschaft Immendorf:

 

Größe insgesamt:                   372,35 ha

Flächenanteil Stadt GK             15,44 ha        das entspricht              4,15%

 

-       Jagdgenossenschaft Beeck  

 

Größe insgesamt:                   435,96 ha

Flächenanteil Stadt GK             17,04 ha        das entspricht              3,91%

 

-       Jagdgenossenschaft Würm

 

Größe insgesamt:                   582,17 ha

Flächenanteil Stadt GK             67,09 ha        das entspricht              11,52%

 

Die Vergabe der Pacht würde danach entschieden, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Grundeigentümer und die Mehrheit der Fläche auf sich vereinigen könne. Anhand der obigen Aufstellung sei ersichtlich, dass die Stadt aufgrund ihrer Anteile keinen Einfluss auf Entscheidungen nehmen könne.

 

Stadtverordneter Wolff kritisierte, dass der Stadtverordnete Sybertz zu Unrecht die Jagdpächter angreife. Dies könne er nicht so stehen lassen. Die Pächter würden alles in ihrer Macht stehenden zur Pflege ihres Reviers tun. Die im Antrag geschilderten Vorgänge seien darüber hinaus strafbare Handlungen i.S.d. Strafgesetzbuches und müssten durch die zuständigen Behörden aufgeklärt werden.

Stadtverordneter Sybertz korrigierte, dass nicht die Jäger Verursacher seien. Dennoch müsse ein Jagdpächter die besagten Taten verhindern. Darüber hinaus sollte er sich dafür einsetzen, dass rechtliche Schritte eingeleitet würden und die Angelegenheit zur Anzeige bringen.

 

Stadtverordneter Hoffmann meinte, dass es unerheblich sei, auf welche rechtlichen Vorschriften die Verwaltung ihr Nichthandeln zurückführe. Die Stadt sei Mitglied in der Jagdgenossenschaftsversammlung und er habe sich in der Verwaltung erkundigt, in welcher Form die Stadt ihrer Mitgliedschaft nachgehe. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die Verwaltung sich neutral verhalte und bisher nicht an den Versammlungen teilgenommen habe. Ihn würde interessieren, wer rein formal seitens der Verwaltung an den Treffen habe teilnehmen müssen bzw. wer als Vertreter benannt sei. Ansonsten stimme er der Wortmeldung des Stadtverordneten Kravanja zu, wobei seine Fraktion aufgrund der bürokratischen Herangehensweise der Verwaltung dem Beschlussvorschlag nicht folgen werde. Hier habe er eine andere Herangehensweise erwartet. Seines Erachtens sollte ein Vertreter der Stadt an den Versammlungen teilnehmen und dort auch deutlich seine Meinung zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus sollte die Stadt die Antragsteller darauf hinweisen, sich mit der Unteren Jagdbehörde des Kreises in Verbindung zu setzen und dem Kreis alle Unterlagen zur Verfügung stellen, um bspw. eine bessere Beobachtung des Gebiets zu erreichen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz wiederholte, dass Vorverurteilungen nicht weiter führen würden. Geilenkirchen habe einen Sitz in der Gesellschaftsversammlung und sollte die Problematik in Kogenbroich zur Diskussion bringen.

 

Stadtverordnete Frohn stimmte zu, dass Geilenkirchen aufgrund seiner Anteile wenig Einfluss in der Versammlung ausüben könne. Den Text der Vorlage halte sie für verständlich. In den vergangenen Monaten sei in der Heinsberger Presse des Öfteren von vergifteten Ködern für Greifvögel berichtet worden; Kogenbroich sei also kein Einzelfall. Schuldzuweisungen seien jedoch nicht zweckdienlich. Vielmehr könne die Stadt vielleicht den Einfluss, den sie habe geltend machen und zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.

 

Stadtverordneter Paulus erklärte, dass die Spekulationen in Bezug auf die Jagdpächter jeder Grundlage entbehren würden und auch die Veröffentlichung der Ereignisse nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt habe. Man müsse sich vor einem Generalverdacht hüten. Die Kreisaufsicht habe alle Jagdpächter in einem Anschreiben um erhöhte Vorsicht gebeten und jeder Pächter mache sich Sorgen um sein Gebiet. Aufgrund der Größe der Reviere sei man in gewisser Weise machtlos, wenn jemand gezielt nach Schwachstellen suche, um Tieren zu schaden. Man solle es den zuständigen Behörden überlassen die Verantwortlichen zu fassen.

 

Stadtverordnete Tings gab zu Bedenken, dass sie die Pächter als Betroffene sehe. Das Gefährdungspotenzial durch vergiftete Köder sei auch für andere Tiere außer Greifvögel enorm. Zuständig für die Aufklärung sei die Polizei in Zusammenarbeit mit Herrn Salden von der Unteren Jagdaufsicht.

 

Stadtverordneter Kravanja erwähnte, dass er sehr viel Sympathie für den Vorschlag des Stadtverordneten Hoffmann hege. Die Stadt solle sich in der Angelegenheit an den Kreis wenden und sich auch in den Versammlungen sinnvoller einsetzen.

 

Bürgermeister Fiedler meinte, dass man zwei Aspekte beachten müsse: zum einen hätten die Antragsteller begehrt, dass die Stadt das städtische Land nicht mehr an den jetzigen Pächter vergebe. Dies sei – wie in der Vorlage ausführlich dargestellt und auch gerade noch einmal diskutiert – aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht möglich, da der Stimmanteil der Stadt im besagten Entscheidungsgremium zur Herbeiführung des gewünschten Ergebnisses nicht ausreichend sei. Neben der rechtlichen Problematik komme hinzu, dass es sich vorliegend um Straftatbestände handele, gegen die die Stadt nach Bekanntgabe in jedem Fall vorzugehen habe, wenn sie sich selbst nicht strafbar machen wolle. Der Ausschuss werde lediglich um Zustimmung gebeten, dass die Stadt in dieser Angelegenheit einem Antrag nach § 24 GO aus rechtlichen Gründen nicht folgen dürfe. Nichtsdestotrotz nehme man das Thema sehr ernst.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

4