Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf der Planung nebst Begründung und Umweltbericht wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verabschiedet.

 


Stadtverordneter Benden betonte, dass seine Fraktion grundsätzlich Bedenken gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes in der beabsichtigten Weise hege. Das Rüberwachsen des Gebietes in einen ansonsten ländlichen Bereich sei nicht befriedigend. Es führe lediglich dazu, dass sich zukünftig vermehrt Betriebe in diesem Bereich ansiedeln wollen würden. Der bisherige Umgang der Stadt mit diesem Gebiet als Natur- und Landschaftsraum mit einer 30m breiten Begrünung sei sinnvoll gewesen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

2

Enthaltung:

1