Sitzung: 16.12.2009 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 002/2009
Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen erklärte die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Geilenkirchen am 30.08.2009 nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes einstimmig für gültig.