Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen erklärte die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Geilenkirchen am 30.08.2009 nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Kommunalwahlgesetzes einstimmig für gültig.