Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Entwurf der 1. Änderung wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

Darüber hinaus stimmte der Rat dem Antrag des Stadtverordneten Dr. Evertz einstimmig zu.

 


Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte, dass für die Stadt durch das Regenrückhaltebecken Ökopunkte verloren gehen würden. Daher beantrage er, die Schaffung einer Ausgleichsfläche auf dem kürzlich durch die Stadt erworbenen Grundstück in Süggerath.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

0