Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Straße „Am Wiesenhang“ werden Straßenbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG erhoben.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss einstimmig, dass die Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG für den Abschnitt „Am Wiesenhang“, von der Einmündung Hermann-Josef-Straße bis zum Tichelener Weg im Wege der Abschnittbildung erfolgen soll.

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Einnahmen bei dem Untersachkonto 63000.35010 in Höhe von 90.836,26 €.


Stadtverordneter Hoffmann machte darauf aufmerksam, dass die Kanäle der Straße saniert werden müssten. Daher könnten die Anwohner vermutlich nicht mit Aufwendungen zur Erneuerung und Verbesserung der Straße belastet werden. Immerhin müsse die Straße in jedem Fall erneuert werden.

 

I. Beigeordneter Hausmann erwiderte, dass die Anwohner durch die Straßenerneuerung einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen würden. Daher sei ein Beitrag der Anwohner gerechtfertigt und erforderlich. Die Straße werde in zwei Abschnitte eingeteilt; von der Hermann-Josef-Straße bis zum Tichelener Weg und von dort aus bis zum Wendehammer. Sollte ein einzelner Anwohner nicht mit der Beitragserhebung einverstanden sein, stehe ihm natürlich das Widerspruchsrecht bzw. der Klageweg offen.

 

Dr. Evertz erklärte sich für befangen und nahm an der Diskussion und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt nicht teil.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

36

Nein:

0

Enthaltung:

1