Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der als Anliegerstraße eingestuften Feigengasse im Ortsteil Prummern werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Für die niveaugleich hergestellte Verkehrsfläche wird die anrechenbare Breite auf 11m als Durchschnittsbreite und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand auf 50% festgesetzt.

Da dieser Beschluss das geltende Ortsrecht ergänzt, ist er als Satzung bekannt zu machen. Die Satzung muss Rückwirkung zum 01.01.2011 erhalten, da sie zum Zeitpunkt der Beendigung der Baumaßnahme in Kraft sein muss. Der Entwurf der Satzung ist in der Vorlage enthalten und wird in dieser Fassung beschlossen.

 

 

 


Stadtverordneter Solenski trug vor, dass auf der Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Planungen zur Erneuerung der Feigengasse 30 Personen anwesend gewesen seien. Unter anderem sei die Beitragsberechnung ein Schwerpunkt auf der Versammlung gewesen. Damals sei von Beiträgen in einer Größenordnung von 4,87 € bis 5,50 €/m² die Rede gewesen. In der Vorlage werde nun von Beiträgen in Höhe von 6,80 € gesprochen, was eine Erhöhung der vorher gemachten Angaben um 23% bedeute. Dies sei eine Zumutung für die Anwohnerinnen und Anwohner.

 

I. Beigeordneter Hausmann stellte fest, dass auf der Einwohnerversammlung verständlicherweise nur Schätzungen aber keine konkreten Beitragsfestsetzungen bekannt gegeben worden seien. Dies sei damals auch betont worden. In der Straße sei außerdem ein höherwertigerer Belag verwendet worden, dessen Kosten nicht an die Anwohnerinnen und Anwohner weitergegeben worden sei; dennoch würden sie von den besseren Eigenschaften des Belags profitieren. Die Beitragserhebung in der Höhe sei in jedem Fall gerechtfertigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

1

Enthaltung:

0