Sitzung: 04.07.2012 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 667/2012
Beschluss:
Der Rat verabschiedete den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |