a)    Stadtverordneter Graf beschrieb, dass die im II. Bauabschnitt verlegten Platten teilweise an den Ecken abgebrochen seien. Er habe die Schäden dokumentiert; die Unterlagen könne er der Verwaltung gerne zur Verfügung stellen. Er fragte nach, ob die Firma für die entstandenen Schäden noch haftbar gemacht werden könne.

 

I. Beigeordneter Hausmann erläuterte, dass die Firma noch in der Gewährleistungspflicht sei.

 

b)    Des Weiteren schilderte Stadtverordneter Graf, dass in vielen Außenorten Geilenkirchens nicht mehr regelmäßig Messen gehalten würden, so dass viele ältere Leute die Messe in St. Marien besuchen würden. Da die Anfahrt für ältere Personen häufiger beschwerlich sei, fragte er nach, ob es nicht möglich sei, den Marktplatz zum Parken während der Messen freizugeben.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass turnusgemäß Messen in verschiedenen Kirchen im Stadtgebiet stattfinden würden und jedem das Parkhaus hinter dem Rathaus zur Verfügung stehe. In Großstädten müssten Leute häufig noch viel weitere Wege in Kauf nehmen, um an der Messe teilzunehmen, als hier in Geilenkirchen.

 

c)    Stadtverordneter Kravanja erkundigte sich, ob das Pflaster auf dem Marktplatz nicht wieder bogenförmig verlegt werden müsse. Er sei davon ausgegangen, dass das ursprüngliche Muster als Grundanforderung der Förderung wieder hergestellt werden müsse.

 

I. Beigeordneter Hausmann erläuterte, dass die erneute Verlegung von Natursteinpflaster Voraussetzung für die Förderung gewesen sei. Das Verlegungsmuster habe hier keinen Ausschlag gegeben, vielmehr hätte das ursprüngliche Konzept wie bspw. die Betonung der Zuwegung zu St. Marien eine Rolle gespielt.

 

Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass sich die Stadt zur Abklärung des Musters mit einem europaweit tätigen Experten abgestimmt habe. Er habe die diagonale Verlegung empfohlen.

 

d)    Stadtverordneter Sybertz fragte nach, wann das Wurmfenster nochmal gereinigt werde. Momentan sei der Anblick schändlich und beschämend.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass die letzte Reinigung aufgrund einer Beschwerde nicht durchgeführt werden konnte. Offenbar werde befürchtet, dass durch die Reinigung Artenschutz gefährdet werde. Wie haltbar diese Befürchtung sei, werde derzeit überprüft. Die Stadt sei jedoch bestrebt, die Reinigung schnellstmöglich durchzuführen.