Stadtverordneter Hoffmann richtete die Frage an die Verwaltung, wie das Parken auf dem Marktplatz zukünftig gehandhabt werden solle. Der Marktplatz sei gerade einmal seit zwei Wochen fertig gestellt und schon seien dort im großen Umfang Fahrzeuge abgestellt worden.

 

Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass hier einmalig ein Poller entfernt worden sei, mit der Folge, dass der Marktplatz innerhalb kurzer Zeit zugeparkt gewesen sei. Die Verwaltung sei unmittelbar nach Kenntnisnahme eingeschritten; natürlich habe es eine gewisse Zeit gedauert, bis alle Fahrzeuge von ihren Fahrern wieder entfernt worden seien. Auf dem Marktplatz gelte ein absolutes Halteverbot.

 

Am gestrigen Mittwoch sei auf Antrag eines Goldhochzeitpaares für die Dauer der Messe das Parken im Bereich Marktplatz nach eingehender Abwägung zugelassen worden, insbesondere, um den teils gehbehinderten Gästen lange und beschwerliche Fußwege zu ersparen. Die Erlaubnis hierzu sei als Sondernutzung im Rahmen des bestehenden Erbbaurechtsvertrages mit der Kirche erteilt worden. In der Folge habe sich der gesamte Marktplatz sofort mit Autos gefüllt. Grundsätzlich könne die Kirche beantragen, den Marktplatz für kirchliche Zwecke zu nutzen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die Entscheidung, dass Parken in diesem Fall zuzulassen falsch gewesen sei. Eine solche Entscheidung werde sich daher nicht wiederholen.

Anlässlich des Hinweises des Stadtverordneten Hoffmann auf den Familiennamen des Goldhochzeitspaares wurde die weitere Behandlung dieser Angelegenheit vom Ausschussvorsitzenden Benden in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

 

Stadtverordneter Jansen erklärte, dass er immer wieder feststellen müsse, dass in Geilenkirchen von motorisierten Verkehrsteilnehmern gerast würde. Rücksichtnahme sei trotz entsprechender Vorgaben durch Verkehrsregelungen immer seltener zu erkennen. Auf der Herzog-Wilhelm-Straße würde nicht selten mit bis zu 80 km/h gefahren. Aufgrund dieser Umstände bat er um Beantwortung zweier Fragen:

 

1.           Bestehen Möglichkeiten der vermehrten und regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei.

2.           Ist es möglich, in der Herzog-Wilhelm-Straße im Bereich zwischen Kreisverkehrsplatz und der Kreuzung Mausberg eine Tempo-30-Zone mit alternierenden Parkplätzen einzurichten.

 

Bürgermeister Fiedler wies darauf hin, dass die Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet durch die Polizei gerade in den letzten Monaten erheblich verstärkt worden seien. Er selbst sei bereits dreimal anlässlich geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitungen „geblitzt“ worden. Ob eine weitere Steigerung der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei überhaupt leistbar sei bezweifle er. Bürgermeister Fiedler wies zudem darauf hin, dass er davon überzeigt sei, dass, wenn Geschwindigkeitsmessungen in den Tempo-20-Zonen durchgeführt würden, so mancher Verkehrsteilnehmer nicht mehr nur mit einer Geldbuße sondern einem Fahrverboten rechnen müsse. Gerne werde die Thematik seitens der Verwaltung noch einmal mit der Polizeibehörde erörtert.

 

Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, wie z. B. alternierendes Parken, seien in der Vergangenheit bereits diskutiert und abgewogen worden. So seien beispielsweise im Vorfeld der Errichtung des Gelo-Carrés entsprechende Messungen vorgenommen worden. Im Ergebnis habe man vom alternierenden Parken bewusst Abstand genommen, da hierdurch der Anlieferverkehr zum Gelo-Carré den gesamten Verkehrszu–  und abfluss in die Innenstadt gehemmt hätte. Massive Rückstaus auf den Haupterschließungsachsen wären die Folge gewesen.

 

Stadtverordneter Jansen plädierte nochmals für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im betreffenden Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße. Er regte zudem an, dass die Stadt selbst Geschwindigkeitsmessungen durchführen solle. In Hessen werde von einem privaten Unternehmen ein entsprechendes Fahrzeug zur Miete angeboten; dieses könne auch für einen Einsatz in Nordrhein-Westfalen, also auch in der Stadt Geilenkirchen angemietet werden. In diesem Zusammenhang gäbe er auch zu bedenken, dass die Herzog-Wilhelm-Straße, die früher eine Kreisstraße gewesen sei heute eine Stadtstraße wäre.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass er die Gesamtthematik gerne noch einmal mit den Fachämtern der Verwaltung erörtern und zu einem späteren Zeitpunkt im Ausschuss über das Ergebnis berichten wolle.

 

Stadtverordnete Slupik warf die Frage auf, warum die Konrad-Adenauer-Straße beginnend am Kreisverkehrsplatz am Amtsgericht bis zum Übergang in die Tempo-20-Zone an Dohmens Eck seit einiger Zeit als dauerhafte Tempo-30-Zone ausgewiesen sei. Diese Regelung sei nicht nachvollziehbar. Früher wäre die Tempo-30-Regelung auf die Zeit zwischen 07.00 und 17.00 Uhr beschränkt gewesen. Zudem wäre die Regelung während der Schulferienzeiten vollständig außer Kraft gesetzt worden, indem die entsprechenden Verkehrszeichen verdeckt worden seien. Die jetzige Regelung sei völlig unverständlich, zumal sich im betreffenden Bereich der Konrad-Adenauer-Straße zunehmend Schnellimbisse ausbreiten würden und Fußgängerverkehr relativ wenig vorhanden sei.

 

Stadtverordneter Jansen erläuterte, dass die Neuregelung das Ziel verfolge, bei den Verkehrsteilnehmern ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass sich im in Rede stehenden Bereich eine Grundschule befindet. Bezogen auf seine Anregungen für geschwindigkeitssenkende Maßnahmen in der Konrad-Adenauer-Straße wies er darauf hin, dass sich in diesem Bereich sowohl das Franziskusheim als auch ein Kindergarten befinden würden.

 

Stadtverordnete Slupik führte aus, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Schule sicherlich sinnvoll sei; diese könne man jedoch, wie früher auch, zeitlich großzügig auf die Schulzeiten begrenzen.

 

Ausschussvorsitzender Benden erklärte, dass der Vorschlag des Bürgermeisters einer verwaltungsinternen Beratung mit anschließender Berichterstattung im Ausschuss der richtige Weg sei. Die Ergebnisse solle man abwarten. Er ergänzte, dass man sich in den ausgewiesen Tempo-20-Zonen sehr häufig durch hinterherfahrende Fahrzugführer bedrängt fühle, sofern man sich selbst an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halte.