Bürgermeister Fiedler erklärte, dass in der gestrigen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses von der CDU-Fraktion der Antrag eingebracht worden sei, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Sofortige Aufhebung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung“ aufzunehmen. Der Umwelt- und Bauausschuss habe diesem Antrag stattgegeben. Er habe bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes darauf hingewiesen, dass der Umwelt- und Bauausschuss zwar eine Entscheidung treffen könne, die ihn beauftrage, die Nachtabschaltung wieder aufzuheben, dass er einer solchen Entscheidung aber kein Verwaltungshandeln folgen lassen würde. Vielmehr würde ein solcher Beschluss haushalterische Wirkungen nach sich ziehen, die außerhalb der Befugnis des Ausschusses lägen. Der Umwelt- und Bauausschuss habe deshalb mehrheitlich beschlossen, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und dem Rat vorzuschlagen, eine entsprechende Entscheidung zu fällen.

Er weise vorsorglich darauf hin, dass auch der Rat nicht einfach den Beschluss fassen könne, das Licht nachts wieder einzuschalten, sondern dass der Rat gleichzeitig den haushalterischen Ausgleich zu dieser Entscheidung zu definieren habe. Es handele sich also um die Frage, wie in der Haushaltsplanung bis 2023 jährlich 70.000 € an entstehenden Mehrausgaben durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden sollen.

 

Die Verwaltung werde den Fraktionen alle von der NEW erhältlichen Informationen über geänderte Ausschaltphasen, zulässige Intervalle (also jede zweite oder dritte Lampe einschalten) und unterschiedliche Teilnetze mitteilen, um die Diskussion auch über partielle Lösungen zu ermöglichen. Er weise auch an dieser Stelle darauf hin, dass die technischen Angaben auch bei der NEW nicht einfach abfragbar seien, sondern dort erst ermittelt werden müssten.

 

Mit dem gestrigen Antrag der CDU sei ein am vergangenen Freitag zwischen den Fraktionen abgestimmtes Verfahren zur Behandlung des Themas „Straßenbeleuchtung“ im Umwelt- und Bauausschuss obsolet geworden. Er ziehe daraus Schlüsse über die Nützlichkeit interfraktioneller Vorbereitungen der Ausschuss- und Ratssitzungen.

 

In der gleichen Sitzung sei der Beschluss gefasst worden, den Rat beschließen zu lassen, die Entscheidung über den III. Bauabschnitt auf die erste Ratssitzung im Jahr 2013 zu verschieben. Da er hier vor dem Haupt- und Finanzausschuss spreche, weise er darauf hin, dass eine von vielen erwartete, von manchen erhoffte Änderung des § 76 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) dem Rat im nächsten Jahr wahrscheinlich die Möglichkeit geben werde, sanktionsfrei – im Sinne der Kommunalaufsicht – für die kostenträchtigere Variante des III. Bauabschnitts zu stimmen. Durch eine Änderung des § 76 GO NW werde sich die objektive Haushaltslage der Stadt Geilenkirchen jedoch nicht ändern. Die Verwaltung werde jedenfalls die Haushaltsplanung für 2013 weiterhin mit dem Ziel betreiben, im Jahr 2023 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

Ebenfalls in der gestrigen Sitzung seien ihm von der FDP-Fraktion Vorhaltungen gemacht worden, er habe in seiner Amtszeit bisher zahlreiche Stellen neu besetzt, während sein Amtsvorgänger Stellen habe unbesetzt gelassen. Er erkläre hiermit vor dem für Personalsachen zuständigen Ausschuss, dass diese Vorhaltungen unwahr seien. Wahr sei vielmehr, dass in seiner Amtszeit saldiert 2,5 Stellen neu geschaffen und besetzt worden seien, während in der Ratsperiode 2004 bis 2009 saldiert 19 Stellen neu geschaffen und besetzt worden seien. Sowohl für die letzte als auch für diese Ratsperiode seien die zusätzlichen Stellen im Stellenplan gut begründet gewesen. Er nehme für sich jedoch in Anspruch, mit größter Zurückhaltung und unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Fluktuation mit dem Stellenplan umzugehen. Deshalb weise er die gestern öffentlich geäußerten Vorhaltungen in aller Öffentlichkeit mit Entschiedenheit zurück.