Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

a)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Straßenbeleuchtung zum erstmöglichen Zeitpunkt in den Einschaltstatus vor dem 01.07.2012 zurück zu versetzen.

b)    Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsparbetrag von 70.000 € per anno an anderer Stelle im Haushalt auszuweisen. Die Verwaltung möge dazu die Erhöhung der Grundsteuer B und Energieeinsparungen zum Beispiel durch den Wechsel der Beleuchtungstechnologie anstreben.

 


Bürgermeister Fiedler erklärte, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag unterbreitet habe, den er den Zuhörern zum besseren Verständnis vorlese. Unter Punkt a) heiße es: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Straßenbeleuchtung zum erstmöglichen Zeitpunkt in den Einschaltstatus vor dem 01.07.2012 zurück zu versetzen.“ Unter b) heiße es weiter: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsparbetrag von 70.000 € p.a. an anderer Stelle im Haushalt auszuweisen. Die Verwaltung möge dazu die Erhöhung der Grundsteuer B und Energieeinsparungen zum Beispiel durch den Wechsel der Beleuchtungstechnologie anstreben.“

 

Stadtverordneter Wolff meinte, dass das Thema ausgiebig im Ausschuss diskutiert worden sei. Seine Fraktion habe nach der Abschaltung Handlungsbedarf gesehen und daher den Antrag auf Wiedereinschaltung gestellt. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Nachtabschaltung sei aus diversen Gründen nicht vorhanden gewesen. Nun sei die Frage der Gegenfinanzierung gestellt worden, für die die Verwaltung in ihrer Vorlage auch Vorschläge unterbreite. So sei die Anhebung der Grundsteuer B eine mögliche Einnahmequelle, um die Kosten der Straßenbeleuchtung zu decken. Dem stimme seine Fraktion zu. Weitere Einsparpotenziale müssten ebenfalls erörtert werden. In Betracht komme bspw. der Einsatz von LED als Leuchtmittel. 

 

Stadtverordneter Benden stimmte zu, dass die Empfindungen in der Bevölkerung in den letzten Wochen und Monaten deutlich zum Ausdruck gekommen seien. So seien die 1.100 Beschwerden sicherlich nicht das Maß aller Dinge. Wären weitere Umfragen erhoben worden, hätten sich bestimmt noch mehr Leute gegen die Nachtabschaltung ausgesprochen. Der ganze Versuch sei eine Gratwanderung gewesen. Nun habe die Bevölkerung entschieden, dass es so nicht weitergehe. Verschiedene Dinge wolle er jedoch anmerken: Zum einen müsse er den schlechten Informationsfluss seitens der Verwaltung kritisieren. In den Fraktionen sei wochenlang über die Erhebung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer als Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung diskutiert worden. Am 22.10. sei dann ein Schreiben des Landrats übermittelt worden, das inhaltlich konkret die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer behandele. Das Papier sei der Verwaltung aber schon am 09.09. zugegangen. Hier habe er eine zeitigere Weitergabe der Unterlagen erwartet. Weiter habe ihn geärgert, dass die Verwaltung in persönlichen Gesprächen mit den Stadtverordneten geäußert habe, dass es keine technischen Möglichkeiten für eine kostengünstigere Abschaltung gebe. Wie er jetzt erfahren habe, wäre aber durch eine einmalige Investition von 12.500 € eine jährliche Einsparung in Höhe von 31.000 € möglich gewesen. Nun habe man 9.000 € investiert. Durch den Differenzbetrag von 3.500 € hätte also schon einiges erreicht werden können und es wäre besser gewesen, als das jetzige Debakel. Den Beschlussvorschlag der Verwaltung würde seine Fraktion gerne dahingehend erweitern, dass schnellstmöglich technisch so umgerüstet werde, dass jede 2. Leuchte brenne. Zudem sei ihm wichtig, dass Geilenkirchen nicht die letzte sondern eine der ersten Städte sei, die flächendeckend auf LED-Technik umrüste. Auf diese Weise ließe sich sehr viel Strom einsparen und sehr viel Geld sparen.

 

Stadtverordneter Conrads erörterte, dass er dem Stadtverordneten Benden voll zustimme, wenn er sage, dass ab sofort nur jede 2. Lampe eingeschaltet werden solle. Zusätzlich dürfe auf die Nachtabschaltung aber nicht verzichtet werden. Er frage, worum es eigentlich gehe – nämlich um den Haushalt und nicht um das Befinden einzelner. Mit der Nachtabschaltung werde ein positiver Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet und wenn die Entwicklung der Strompreise berücksichtigt werde, knacke man im kommenden Jahr vermutlich schon die 100.000 € Grenze. Hier gehe es um einen ordentlichen Batzen Geld. Würde zusätzlich noch jede zweite Lampe bei Beleuchtung ausgeschaltet, rede man schnell von 120.000 bis 130.000 €. Gesagt werde, dass die Einschaltung des Lichts von der Mehrheit der Geilenkirchener Bevölkerung gefordert werde. Aus der Vorlage der Verwaltung könne er diese Fakten nicht entnehmen. Vielmehr hätten sich 0,35 % der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer ablehnenden Meinung direkt an die Verwaltung gewandt. 3,5 % der Geilenkirchener hätten sich per Unterschrift geäußert. Man müsse jedoch das Fünfzehnfache dieser Zahlen nehmen, um eine Mehrheit zu erreichen. Man müsse sich in der Angelegenheit aber auch mit den Sachargumenten befassen. Offensichtlich habe es Fälle gegeben, in denen der eine oder andere Mitbürger ein Hindernis übersehen habe oder gestolpert sei. Ob der Grund jeweils ausschließlich in der herrschenden Dunkelheit zu suchen gewesen sei, könne er nicht beurteilen. Aber eine Taschenlampe wäre in diesen Fällen ein gutes Gegenmittel gewesen. Das häufigste Argument finde sich aber in unterschiedlichen Sorgen und gefühlter Angst. Das Sicherheitsbedürfnis sei sicherlich ein wesentliches Argument. Es dürfe und solle seinerseits auch keinesfalls leichtfertig abgetan werden. Als Polizeibeamter wisse er sicherlich, wovon er spreche. Aber es seien gefühlte Sorgen und Ängste, die sachlich nicht begründbar seien. Dies würden wissenschaftliche Untersuchungen der FH Münster belegen. Von der Nachtabschaltung sei also niemand wirklich betroffen. Das vorgebrachte Argument, die eigene Flurbeleuchtung beim nächtlichen Toilettengang nicht anmachen zu müssen, könne er nicht gelten lassen. Hier läge die Belastung hochgerechnet auf 10 Jahre bei einem Euro. Diskutiert werde nun also auch die Gegenfinanzierung. Dass das Schreiben des Landrats so spät übersandt worden sei, sei bedauerlich. Es werde zwecks Gegenfinanzierung die ganze Zeit von einer Anhebung des Hebesatzes um 8 Punkte von 413 auf 421 gesprochen. Bei einem durchschnittlichen Haushalt wie seinem wäre das eine jährliche Zusatzbelastung in Höhe von 8 €. Dass eine solche Anhebung niemanden arm mache, gelte sicherlich für alle anwesenden Personen. Aber die Anwesenden seien kein Maßstab. Es gebe auch Rentner, Hartz IV Empfänger, Kleinverdiener oder Alleinerziehende. Für manche Personenkreise seien 8 € viel Geld, wenn die Ausgabe nicht unbedingt notwendig sei. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger hätte ohnehin die Augen zu und würden ohne den Lichteinfall tatsächlich auch besser schlafen und hätten dann über Tag erneut diese aus objektiver Sicht unbegründeten Sorgen und Ängste aufgrund der Nachtabschaltung. Das Schreiben des Landrats sehe im Übrigen eine Erhöhung des Hebesatzes um 9 Punkte vor, wobei diese Erhöhung zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes notwendig werde. Als Deckungsvorschlag für die Einschaltung der Beleuchtung sei die Erhöhung nicht gedacht. Wenn nun die gewünschten Erhöhungen summiert würden, ergebe sich dann schon fast ein Betrag in Höhe von 30 € pro Haushalt. Das mache sich dann schon überall bemerkbar. Sicherlich sei der eine oder andere Nachtschwärmer durch die Nachtabschaltung betroffen – in diesen Fällen sei wie gesagt die Mitnahme einer Taschenlampe ratsam. Doch wie hoch sei die Zahl der Betroffenen tatsächlich? Am Wochenende sicherlich etwas mehr. Er habe jedenfalls jemanden gefragt, der mehr oder weniger täglich nachts unterwegs sei. Die Antwort laute: außer Streifenwagen, Krankenwagen und Zeitungszusteller/innen sehe er niemanden. Höchstens noch jemanden mit einem Hund. Im Prinzip sei also niemand wirklich betroffen. Aber die Einschaltung des Lichts müsse von jedem Haushalt bezahlt werden. Dies könne er nicht nachvollziehen. Auf der anderen Seite habe die Verwaltung ein weiteres Sparfeld gefunden: die Absenkung der Wassertemperatur im städtischen Hallenbad von 30° auf nun 27,5°. Aus Sicht eines Schwimmers sei hier nichts einzuwenden – und er habe zahlreiche Kilometer im Wasser zu verzeichnen. Eine Absenkung der Temperatur um 1° erspare 25.000 €; bei Senkung um 2,5° erreiche man 60.000 €. Das sei ebenfalls ein ordentlicher Batzen. Aber im Gegensatz zur Nachtabschaltung würden von einer Absenkung 82.000 jährliche Schwimmbadbesucher betroffen sein, die tatsächlich in ihrem Empfinden und Wohlgefühl belastet würden. Wenn nun nachts das Licht weiterhin abgeschaltet würde, bei Beleuchtung nur jede 2. Lampe eingeschaltet und zusätzlich noch die Wassertemperatur gesenkt, sei man schnell bei 200.000 € jährlichen Einsparungen. Auf diese Weise würde eine tatsächliche Entlastung geschaffen.

 

Stadtverordneter Kravanja entgegnete, dass sein Vorredner den Zusammenhang zwischen dem Schreiben des Landrats und der Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung falsch dargestellt habe. Aufgrund des Schreibens des Landrats vom 03.09.2012 seien die Hebesätze unabhängig von der Straßenbeleuchtung auf die fiktiven Hebesätze anzuheben, damit ein Haushaltssicherungskonzept im nächsten Jahr genehmigt werden könne. Selbst wenn man also die Straßenbeleuchtung weiter ausschalten würde, wäre die Grund- und Gewerbesteuer erhöht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Erhöhung der Hebesätze und Wiedereinschalten des Lichts bestehe also faktisch nicht. Die Bürgerliste sei grundsätzlich der Meinung, dass die Straßenbeleuchtung sofort wieder eingeschaltet werden müsse. Das Gefühl der nächtlichen Unsicherheit sei nicht länger hinnehmbar. Für die Übergangszeit, bis die Anschaffung einer LED-Beleuchtung technisch, finanziell und wirtschaftlich zu vertreten sei, solle aus Sicht der Freien Bürgerliste wie folgt verfahren werden: In Straßen, in denen bereits jetzt um 21 Uhr jede zweite Laterne abgeschaltet werde, solle von nun während der gesamten Leuchtdauer nur jede zweite Laterne eingeschaltet werden. In Straßen, in denen das bisher nicht möglich sei, solle überprüft werden, inwieweit durch Herausdrehen der Leuchtmittel eine gleiche Wirkung erzielt werden könne. Dabei seien auch versicherungstechnische Fragen zu beachten. Falls das Herausdrehen der Leuchtmittel nicht möglich sei, mache eine technische Umrüstung für 12.500 € Sinn, da die jährlichen Einsparungen diese Kosten bei weitem übersteigen würden. Einzige Ausnahme von der „Dimmung“ solle die Kernstadt mit ihren Haupteinkaufsstraßen sein. Der restliche Fehlbetrag werde aus den im nächsten Jahr ohnehin zu erhöhenden Steuerhebesätzen finanziert.  

 

Stadtverordneter Mingers erklärte, dass er die Diskussion nun die ganze Zeit verfolgt habe und die Situation sich für ihn wie totaler Irrsinn darstelle. Die Straßenlampen würden tagsüber im Weg stehen und nachts nicht leuchten. Eine ideologische Debatte darüber, dass Licht ja auch Kultur sei, wolle er an dieser Stelle auch nicht führen. Zudem könne man nicht sagen, dass den Rat die Schuld treffe. Vor diesem Hintergrund müsse man die Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Vermögens- und Einkommensteuer der vergangenen Jahre betrachten – dort würden große Geldvermögen geschützt. Hier in Geilenkirchen rede man über die Erhöhung der Grundsteuer B, um nachts die Straßenlaternen einzuschalten. Das Unverständnis der Bevölkerung könne er nachvollziehen. Darüber hinaus sei das Vorgehen des Bürgermeisters im Vorfeld der Abschaltung seines Erachtens nicht korrekt gewesen. Die Maßnahme sei lange vorher in die Wege geleitet worden und die Öffentlichkeit sei lediglich in einer Ratssitzung unter Punkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ über die bevorstehende Nachtabschaltung unterrichtet worden. Dass die Bürgerinnen und Bürger sich nun mobilisiert hätten und die Straßenbeleuchtung wieder eingeschaltet werde, halte er für eine Sternstunde der Demokratie.

 

Stadtverordneter Kasper warf ein, dass er gerne auf die Beiträge zur Einführung der LED-Technik reagieren würde. In der 10. Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses im vergangenen Jahr, sei der Ausschuss durch ein unabhängiges Ingenieurbüro über den derzeitigen Entwicklungsstand der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung informiert worden. In dem Vortrag sei ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Einsatz der LED-Technik im Straßenbeleuchtungsbereich derzeit noch verfrüht sei. Er zitiere aus der Niederschrift: „Auf anschließende Nachfrage von Stadtverordnetem Benden erklärte Herr Heyen, dass er ein Abwarten von ca. zwei Jahren bis zur Entscheidung über einen Wechsel auf LED-Technik in der Straßenbeleuchtung für sinnvoll halte.“

 

Stadtverordneter Dr. Evertz erläuterte, dass er dem Stadtverordneten Mingers zustimme. Es seien teure Straßenlaternen aufgestellt worden, die nachts nicht brennen würden. Darüber hinaus schließe er sich dem Stadtverordneten Conrads an, dass die nächtliche Beleuchtung nicht notwendiger Luxus sei. Eventuell sei ein Kompromiss möglich, dass z.B. nur jede zweite Laterne eingeschaltet werde. Außerdem solle die Verwaltung überprüfen, ob nicht auch Straßenzüge von der Beleuchtung ausgenommen werden könnten. Entgegen der Meinung des Stadtverordneten Kasper sei die LED-Technik wie auch andere technische Bereiche unheimlich schnell in ihrer Entwicklung.

 

Bürgermeister Fiedler riet, keinen zu engen Beschluss zu fassen. Die Verwaltung habe den Beschlussvorschlag bewusst offen formuliert. Denn bei Einschaltung jeder zweiten Laterne stelle sich auch die Frage, wer dann eventuell erneut mit Nachteilen zu kämpfen habe. Er bitte darum, nicht erneut die gleiche Situation zu schaffen. Gerade im Bereich der Innenstadt könne nicht jeder Beleuchtungszustand befürwortet werden. Der Beschlussvorschlag sehe die offene Lösung vor und der Verwaltung die Möglichkeit, verschiedene Szenarien durchzuspielen, um das bestmögliche Modell mit der besten Gegenfinanzierung zu wählen. Dazu benötige sie jedoch eine gewisse Flexibilität, die ihr der Rat durch den Beschluss geben könne.

 

Stadtverordneter Beemelmanns zeigte auf, dass der Stadtverordnete Conrads ihm aus der Seele gesprochen habe und er sich seine Ausführungen nun sparen könne. Er sei heute noch von einigen Bürgerinnen und Bürgern auf seine Haltung zur Nachtabschaltung angesprochen worden. Er plädiere für die Beibehaltung der Nachtabschaltung und halte den Vortrag des Stadtverordneten Conrads für ausgezeichnet. Er sei eindeutig für die Nachtabschaltung.

 

Stadtverordneter Kravanja hielt fest, dass fast alle das Gleiche wollen. Eine flexible Wiedereinschaltung der Beleuchtung bspw. mit jeder 2. Laterne wobei die Haupteinkaufsstraßen in Geilenkirchen hiervon unberührt bleiben sollten. Gerne könne der Vorschlag der Verwaltung auch so übernommen werden. Ihm sei außerdem wichtig festzustellen, dass man in der jetzigen Situation insbesondere in Richtung Verwaltung nicht nachtreten wolle. Insgesamt sei gemeinsam falsch begonnen worden. Gemachte Fehler würden korrigiert und man würde es jetzt richtig anpacken. Schuldzuweisungen seien nicht notwendig und im Wesentlichen müsse man jetzt nach vorne schauen. Im Übrigen handele es sich ohnehin um eine Übergangsphase, bis die LED-Technik installiert sei.

 

Stadtverordneter Hoffmann betonte, dass seine Fraktion allgegenwärtig Unmut der Bevölkerung zur Kenntnis genommen habe. Verwunderlich sei für ihn der Gegenfinanzierungsvorschlag. Als einzige Möglichkeit sehe man hier eine Steuerschaukel. Dies sei für ihn nicht verständlich, da es zahlreiche andere gute Ideen zur Finanzierung gebe. Alternativ könne an anderer Stelle bspw. eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Daneben sei in anderen Städten selbstverständlich, dass ein Gastronomiebetrieb für die Inanspruchnahme von öffentlichem Raum für Außenbewirtschaftung Gebühren zahle. Darüber hinaus verfolge die Stadt ein Handlungskonzept aus dem Jahr 2006 zum Ausbau der Innenstadt. Seitdem habe sich jedoch so viel verändert, dass die Umsetzung seines Erachtens hinterfragt werden sollte. Es sei unverständlich, dass die Abschnitt III bis V nach wie vor verfolgt würden. Für den Ausbau der Herzog-Wilhelm-Straße müsse die Stadt 272.000 € aufbringen und das Teilstück von der evangelischen Kirche bis zur Hirsch Apotheke koste die Stadt 230.000 €. Das seien eine halbe Million Euro für die Umsetzung eines veralteten Konzepts. Er frage sich, ob hier nicht ein anderer Weg eingeschlagen werden könne.

 

Bürgermeister Fiedler stellte richtig, dass die Stadt in keiner Weise eine Steuerschaukel anwende. Hier sei man vermutlich der Presse auf den Leim gegangen. Natürlich sei es Aufgabe der Presse, fokussiert und unabhängig zu berichten. Doch der Bericht über eine Steuererhöhung von 8% entspreche nicht ganz den Tatsachen. Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 8% sei eine Überlegung gewesen. Daneben habe es viele kreative Ideen der Fraktionen und auch der Verwaltung gegeben, um eine Gegenfinanzierung für die Straßenbeleuchtung zu ermöglichen – in diesem Punkt müsse er auch dem Stadtverordneten Hoffmann widersprechen. Natürlich würde er auch eine Lösung zur Gegenfinanzierung vorziehen, bei der die Grundsteuer nicht erhöht werden müsse. Er plädiere dafür, dass man sich in diesem Punkt nicht verrückt machen lassen solle; eine Steuererhöhung sei bis jetzt noch nicht in Stein gemeißelt.

 

Stadtverordnete Frohn meinte, dass sie persönlich die Argumente des Stadtverordneten Conrads gut verstehen könne. Dennoch könne die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger nicht außer Acht gelassen werden, so dass ihre Fraktion dem Antrag auf Wiedereinschaltung der Beleuchtung zustimme. Nachteilig sei natürlich, dass die Nachtabschaltung mit 70.000 € pro Jahr etwas voreilig in zukünftige Haushalte eingerechnet worden sei. Sie wolle mit dieser Feststellung keine Schuld zuweisen. Zukünftig sollte aber vorsichtiger geplant werden. Nun sei für sie noch fraglich, wann das Licht denn wieder eingeschaltet werde.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass er keinen genauen Zeitpunkt nennen könne. Es handele sich jedoch nicht um Monate oder Wochen sondern um wenige Tage. Abhängig sei die Wiedereinschaltung einzig von der NEW, die man morgen früh über den Wunsch der Wiedereinschaltung informieren werde.

 

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass der Wortbeitrag des Stadtverordneten Hoffmann einer Haushaltsrede würdig gewesen sei. Sparvorschläge wie eine Parkraumbewirtschaftung begrüße er. Auch eine Überarbeitung des Handlungskonzeptes sei denkbar. Die Steuererhöhung sei jedoch nur ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung gewesen. Er sehe aber ein anderes Problem: vor der Nachtabschaltung seien an den Laternen rote Bändchen angebracht worden, die mindestens 1.000 € an Material-, Planungs- und Personalkosten verursacht hätten. Er spreche sich nun dafür aus, diese Bändchen nicht sofort wieder zu entfernen. Immerhin bestehe nach wie vor die Möglichkeit, dass sie noch benötigt würden. Er stimme zu, dass die Verwaltung durch einen Beschluss nicht festgezurrt werden solle. Dennoch müsse eine schnellstmögliche Umsetzung des Beschlusses erfolgen.

 

Stadtverordneter Jansen betonte, dass er die Aussagen der Stadtverordneten Conrads und Beemelmanns unterstütze. Mit dem Thema werde seines Erachtens viel zu radikal umgegangen. So sei bspw. eine Überlegung wert, die Nachtabschaltung eine Stunde später beginnen zu lassen oder Sonderregelungen für Wochenenden zu schaffen. Bisher werde ausschließlich schwarz/weiß gedacht, obwohl hier sehr viel Spielraum für Zwischenlösungen vorhanden sei. Darüber hinaus sollten die Bändchen weiter an den Laternen bleiben. Da habe niemand etwas gegen.

 

Stadtverordneter Wolff meinte, dass der Wortbeitrag des Stadtverordneten Benden doch sehr populistisch gewesen sei. Zum Stadtverordneten Hoffmann könne er nur sagen, dass die Steuerhöhung für ihn eine von vielen möglichen Lösungen sei. Grundsätzlich wollte aber auch seine Fraktion die Verwaltung nicht festzurren.

 

Bürgermeister Fiedler zeigte auf, dass die Bevölkerung die Lampen wieder anhaben wolle und man dieser Haltung nun nachkommen müsse. Dass die Verwaltung das Schreiben des Landrats verspätet weitergeleitet habe, sei ein Versehen. Er habe das Schreiben nach Eingang bei der Verwaltung an den Kämmerer weitergeleitet. Zu diesem Zeitpunkt sei nicht bekannt gewesen, dass dieser für einen längeren Zeitraum erkrankt sei. Bei genauerer Betrachtung sei das Schreiben des Landrats für den heute zu fassenden Beschluss auch nicht ausschlaggebend. Zwar ist in dem Schreiben die Rede von einer Steuererhöhung. Diese sei aber unabhängig von der Nachtabschaltung zu sehen. Zweitens wolle er den Sachverhalt mit dem Schwimmbad erläutern. In einem Gespräch mit dem Techniker des Schwimmbades wurde während eines Ortstermins erörtert, welche Temperaturen die Schwimmbäder umliegender Gemeinden hätten. Da diese überall mit 28° beheizt seien, habe man sich darauf verständigt, in Geilenkirchen eben diese Temperatur einzustellen. Aufgrund der älteren Technik im Schwimmbad könne dies nur manuell erledigt werden, so dass die Einstellung der Temperatur etwas Zeit in Anspruch nehme. Heute Morgen habe die Temperatur bereits bei 27,9° gelegen. Im Lehrschwimmbecken und Planschbecken seien natürlich höhere Temperaturen. Grundsätzlich sei hier jedoch enormes Einsparpotenzial vorhanden und das Geilenkirchener Schwimmbad müsse nicht wärmer als alle anderen in der Umgebung sein. Vor der Abstimmung bleibe noch anzumerken, dass auch die Antworten der NEW auf die Fragen der Verwaltung erst am 22. eingereicht worden seien. Persönlich könne er zum Thema Beleuchtung sagen, dass es hierbei sicherlich ein subjektives und objektives Sicherheitsempfinden gebe. Er habe erst kürzlich einen französischen Philosophen über Sicherheit sagen hören, dass diese immer subjektiv sei.

   

   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

5

Enthaltung:

1