Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 30, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Antrag der FDP-Fraktion auf Verkleinerung des Rates wurde seitens des Rates der Stadt Geilenkirchen mehrheitlich abgelehnt.

 


Stadtverordnete Frohn erläuterte, dass in der Situation der Haushaltssicherung jeder Stein umgedreht werden müsse, um Geld zu sparen. Die Einwohnerentwicklung Geilenkirchens stocke seit Jahren, so dass ihre Fraktion nun eine Verkleinerung des Rates beantrage. Die Entscheidung des Rates über die Verkleinerung müsse 15 Monate vor Ende der aktuellen Wahlperiode erfolgen. Daher werde der Antrag zu diesem Zeitpunkt gestellt.

 

Stadtverordneter Wolff betonte, dass seine Fraktion in diesem Punkt anderer Auffassung sei und die Thematik Gegenstand vielfacher Diskussionen in den vergangenen Jahren gewesen sei. Die Stadt Geilenkirchen sei eine Flächengemeinde mit zahlreichen Ortschaften, die jeweils einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in den Rat entsenden. Bei einer Verkleinerung des Rates, wäre dies nicht mehr gegeben und die Ortschaften wären nicht mehr alle im Rat repräsentiert. Tatsächlich wäre es auch so, dass Geilenkirchen seinen Rat noch vergrößern müsste, wenn nur 1.500 mehr Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden wären. Seine Fraktion stimme dem Antrag nicht zu.

 

Stadtverordneter Kravanja meinte, dass die Bürgerliste den Vorschlag der FDP Fraktion vollumfänglich ablehne. Das Ziel, Einsparungen zu generieren, sei ehrenwert. Aber Einsparungen müssten an der richtigen Stelle angesetzt werden. Die Größe des Rates sei dafür ungeeignet. Eine Verkleinerung des Rates sei undemokratisch. Sie führe dazu, dass sich die notwendige Stimmenzahl für einen Sitz im Rat erhöhe. Dadurch werde neuen, jungen politischen Kräften und kleinen Parteien der Einzug in das Kommunalparlament erschwert oder verwehrt. Im Ergebnis würden mehr Wählerstimmen im Rat unrepräsentiert bleiben. Eine Verkleinerung des Rates führe auch dazu, dass nicht mehr alle Ortschaften im Rat repräsentiert würden. Durch die notwendige Verringerung der Wahlbezirke würden die ohnehin schon unterrepräsentierten Ortschaften noch weniger eigene Direktkandidaten stellen können. Das Risiko von Ausgleichsmandaten steige. Trotzdem sei es generell richtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie der Rat auch an sich selbst sparen könne. Richtige Ansatzpunkte gebe es an anderen Stellen, zum Beispiel: Die Zuwendungen zum Geschäftsaufwand könnten verringert werden, so dass Einsparungen von ca. 650 € monatlich erreicht werden könnten. Darüber hinaus gebe es bei den Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete die Wahl zwischen einer pauschalen Gewährung und einer Pauschale zzgl. Sitzungsgeld. Über Punkte wie diese müsse man sich Gedanken machen. Nicht heute, denn das sei ein Schnellschuss, sondern in Zukunft. Denn es sei wichtig, dass der Rat signalisiere, dass er bereit sei, auch an sich selbst zu sparen – allerdings nicht über eine Verkleinerung des Rates.   

 

Stadtverordneter Benden führte aus, dass er das Ziel des Antrags auch bei den Kommunalpolitikern zu sparen, für sinnvoll halte. Seine Fraktion verfolge jedoch einen anderen Ansatz. Da seine Fraktion beabsichtige, in der kommenden Sitzung einen entsprechenden Antrag einzubringen, werde er den Vorschlag kurz erläutern. Den Rat wolle man ungern verkleinern. Aber manche Stadtverordnete würden zeitgleich noch als Ortsvorsteher fungieren, so dass sie zweimal eine Aufwandsentschädigung erhalten würden, obwohl sie auch als Stadtverordnete ihre Ortschaft vertreten würden. Der § 39 der Gemeindeordnung sehe vor, dass eine Gemeinde ihr Gebiet in Bezirke aufteilen könne. Dies sei jedoch keine zwingende Norm. Bei Abschaffung der Ortsvorsteher würde die Stadt 18.000 € sparen, wobei kein Nachteil für die Ortschaften entstehe, da weiterhin ein Repräsentant im Rat vertreten sei. Beispielhaft nenne er die Stadtverordnete Hensen, die zeitgleich noch Ortsvorsteherin in Grotenrath sei. Wenn ein Bürger Frau Hensen nun aufsuche, werde sicherlich nicht vorab differenziert, ob Frau Hensen als Stadtverordnete oder Ortsvorsteherin aufgesucht werde. Durch die Beibehaltung der Größe des Rates würden die Ortschaften nach wie vor gut vertreten. Darüber hinaus haben Ortsvorsteher im Rat kein Rederecht, Stadtverordnete sehr wohl. Daher kündige er den Antrag seiner Fraktion auf Aufkündigung der Bezirkseinteilung ab der kommenden Legislaturperiode an. Dem Antrag der FDP-Fraktion auf Verkleinerung des Rates werde seine Fraktion aus den genannten Gründen nicht zustimmen.

 

Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass er dem Stadtverordneten Wolff nur zustimmen könne und ein gleichlautender Antrag vor zehn Jahren bereits abgelehnt worden sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

30

Enthaltung:

1