Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlug dem Rat vor, die Grundgebühr zur Abfallentsorgung mit 98,00 € und die Gewichtsgebühr mit 0,15 €/kg festzusetzen.

 


Stadtverordneter Benden fragte zu Punkt 2.6 der Anlage, ob nicht die Verwertung von Elektroschrott als rentierlich eingestuft werde und daher eine kostenlose Sammlung möglich werde.

 

Herr Kamps erklärte, dass die Anlieferung zur Deponie des Kreises verpflichtend sei und die Deckung der Kosten bei einer kostenlosen Sammlung vermutlich nicht möglich sei.

 

Stadtverordneter Benden meinte, dass bei einer zukünftigen Ausschreibung darauf geachtet werden könne, ob nicht jemand die Sammlung kostenlos anbiete. Er erkundigte sich weiter zu Punkt 3.4 warum auf der NATO Air-Base ein Sammelcontainer für Holz untergebracht sei, dessen Kosten die Stadt übernehme.

 

Herr Kamps antwortete, dass das NATO-Gelände eine Liegenschaft der Stadt sei und Gebühren an die Stadt entrichtet würden. Dadurch sei die Stadt verpflichtet, das dort anfallende Holz zu entsorgen. Aus Kostengründen werde es auf dem Gelände zentral gesammelt und dann abgefahren. Dies sei kein zusätzlicher Service für die NATO. Vielmehr würden gleichartige Kosten auch bei der Stadtsammlung anfallen.

 

Der Stadtverordnete fuhr fort mit Fragen zu Punkt 4.2.3. Hier würden die Verwertungskosten für Altpapier geschildert. Er fragte nach, warum die Hälfte der Erlöse an den Kreis abgeführt werden müsse.  

 

Herr Kamps erläuterte, dass diese Kosten auch schon im Jahr 2012 ausgewiesen worden seien. Beim Kreis würden ebenfalls Kosten für Personal, Vermarktung etc. anfallen, so dass die Umlage an den Kreis zur Deckung dieser Kosten entstehe.

 

Stadtverordneter Hoffmann schilderte, dass in der Vorlage von einer Entnahme aus der Sonderrücklage die Rede sei. Ihn interessiere, ob in der Sonderrücklage noch Reserven vorhanden seien. Ursprünglich sei durch eine Gebührenerhöhung in 2012 davon ausgegangen worden, dass der Fehlbetrag in der Sonderrücklage reduziert werde.

 

Herr Kamps bestätigte, dass bis letztes Jahr Fehlbeträge in der Sonderrücklage ausgeglichen werden sollten. Dieses Jahr habe sich diese Regelung geändert. Bei den Bedarfsberechnungen für die Ausschreibungen würde nun mit Schätzwerten gearbeitet, die dann letztlich bei der Spitzabrechnung durch den Unternehmer meist korrigiert werden müssten. Bereits im vergangenen Jahr habe er darauf hingewiesen, dass 11 Cent in diesem Bereich zu niedrig angesetzt seien. Auf Wunsch des Rates sei die Gebühr dennoch auf diesen Betrag festgesetzt worden. Die Berechnung für 2013 bewege sich nun in einem normalen Bereich. Die Höhe der Sonderrücklage könne er nicht genau beziffern. Gerne könne er die Information zeitnah recherchieren und sie dem Stadtverordneten Hoffmann mitteilen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0