Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlug vor, die Hundesteuersatzung gemäß der Anlage zur Einladung des Haupt- und Finanzausschusses zu ändern.

 


Stadtverordneter Hoffmann bemerkte, dass der Bürgermeister den Fraktionen in einem interfraktionellen Gespräch schon einmal ein Ideenpapier ausgehändigt habe, in dem die Erhöhung der Hundesteuer um 20% vorgeschlagen worden sei. Die neue, heute zur Diskussion stehende Vorlage, sehe nun eine Erhöhung um 40% vor. Damit sei Geilenkirchen im Vergleich zu den umliegenden Kommunen Spitzenreiter. Dies sei nicht im Sinne der SPD-Fraktion, die der ursprünglichen moderaten Erhöhung gerne zugestimmt hätten. Die Aufnahme der Sonderregelung für Kampfhunde halte seine Fraktion hingegen für begrüßenswert. Daneben schlage er vor, dass die Hundesteuersatzung als Beilage zu den Gebührenabrechnungen der Stadt versandt werde. Grundsätzlich sei die vorgeschlagene Steigerung der Steuer jedoch zu hoch, so dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

 

Bürgermeister Fiedler korrigierte, dass die Steuer nicht im Schnitt um 40% erhöht werde. Vielmehr werde eine Kategorie um fast 40% erhöht, wobei der Schnitt bei ca. 20% liege. Für den ersten Hund gebe es bspw. keine Veränderung zur bisherigen Regelung.

 

Stadtverordneter Benden meinte, dass der Punkt zu langen Diskussionen in seiner Fraktion geführt habe. Grundsätzlich gehe es bei der Besteuerung ja nicht um die alte Dame, die einen Hund als Gesellschaft halte, sondern um Personen, die mehrere Hunde halten. Grundsätzlich halte er eine Steuer für Kampfhunde für sinnvoll und notwendig. Die Höhe der Besteuerung für diese Hunde sei natürlich enorm. Daher gebe er zu bedenken, dass dies eventuell dazu führe, dass eine Schwemme an Abgabehunden auf das Tierheim des Kreises Heinsberg zukomme. Daher plädiere er nachhaltig dafür, dass die Unterstützung für das Tierheim durch die Stadt bspw. durch die Kreisumlage erhöht werde. Er fragte nach, wie viele Kampfhunde in Geilenkirchen angemeldet seien.

 

Herr Kamps antwortete, dass in Geilenkirchen 28 Kampfhunde angemeldet seien. Die Erfahrung aus den Nachbarkommunen würden darüber hinaus belegen, dass die Erhebung einer Kampfhundesteuer nicht zu einem erhöhten Zulauf im Tierheim Heinsberg geführt habe. In Bezug auf die Wortmeldung des Stadtverordneten Hoffmann betonte Herr Kamps weiter, dass die Stadt bei der Besteuerung des 2. Hundes mit anderen Kommunen an der Spitze sei; mit allen anderen Einstufungen befinde sich die Stadt jedoch unterhalb der Spitze.

 

Stadtverordneter Kravanja teilte mit, dass seine Fraktion das Thema ebenfalls sehr kontrovers diskutiert habe. Für ihn würden sich nun zwei Fragen stellen. Angenommen, die Anzahl der angemeldeten Hunde sei im Vergleich zu den tatsächlich vorhandenen sehr niedrig. Wie beabsichtige die Stadt, das vorhandene Potenzial zu erfassen und auszuschöpfen? Des Weiteren stelle sich die Frage, nach welchen Kriterien ein Hund der Kategorie „Kampfhund“ zugeordnet werde. Sei hier die alleinige Rassezugehörigkeit ausschlaggebend oder ein tierärztliches Gutachten etc.?

 

Herr Goertz antwortete, dass bei der Klassifizierung eines Hundes das Landeshundegesetz ausschlaggebend sei. Danach richte sich die Eingruppierung ausschließlich nach der Rasse. Der Hund mit seinen individuellen Eigenschaften werde hier nicht betrachtet.

 

Stadtverordneter Kohnen schloss sich dem Stadtverordneten Kravanja an und erörterte, dass in Gangelt bei einer Erhebung 200 nicht angemeldete Hunde entdeckt worden seien. Vor diesem Hintergrund könne man in Geilenkirchen getrost von mindestens 300 nicht angemeldeten Hunden ausgehen.

 

Bürgermeister Fiedler entgegnete, dass bei einer Gebühr von 60 € bei 300 Hunden Einnahmen in Höhe von 18.000 € entstehen würden. Von diesem Geld könne er einen Mitarbeiter ca. vier Monate lang Kontrollen durchführen lassen, wobei die Erträglichkeit solcher Kontrollen fraglich sei. Insgesamt sei der Kostenaufwand sehr hoch. Natürlich gebe es auch private Anbieter, die bei Teilung der Einnahmen die Kontrollen für die Stadt durchführen würden. Hier würden aber rechtliche Gründe klar gegen die Vergabe an private Anbieter sprechen. Er plädiere für eine Information über die Gebührenerhöhung in der örtlichen Presse.

 

Stadtverordneter Kravanja wunderte sich, dass rechtliche Gründe gegen die Kontrolle sprechen könnten. Allein durch eine Gebührenerhöhung werde wohl niemand, der seit 5-10 Jahren seinen Hund nicht angemeldet habe, die Anmeldung rückwirkend nachholen.

 

Herr Kamps erklärte, dass die Gemeinde Gangelt die Zählung der Hunde durch einen privaten Anbieter habe durchführen lassen. Dies habe dazu geführt, dass sich die Gemeinde nun in gerichtlichen Klageverfahren mit Konkurrenten dieses Anbieters befinde. Hier gehe es vor allem um datenschutzrechtliche Angelegenheiten. Der Verwaltungsaufwand, der hierdurch entstanden sei, sei enorm. Im Vorfeld habe man sich daher bei der Stadt Geilenkirchen überlegt, welche Art der Erhebung für eine so kleine Gemeinde sinnvoll sei. Durch einen Bericht in der Tageszeitung würden die Bürgerinnen und Bürger für das Thema sensibilisiert. In der Vergangenheit habe das gleiche Vorgehen bereits zu Erfolgen geführt. Auf weitere Nachfrage bestätigte Herr Kamps, dass die Gebühren bei einer nachträglichen Anmeldung rückwirkend anhand des Alters des Hundes berechnet würden.

 

Bürgermeister Fiedler betonte, dass sich die Stadt natürlich vorbehalte, Kontrollen bei den Hundebesitzern durchzuführen. Dies sei nicht ausgeschlossen.

 

Stadtverordneter Sybertz unterstützte den Vorschlag des Stadtverordneten Hoffmann, mit den Gebührenbescheiden als Beilage die neue Hundesteuersatzung an die Bürgerinnen und Bürger zu versenden. 

 

Bürgermeister Fiedler nahm den Vorschlag auf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

0