Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlug dem Rat vor, die Änderungssatzung über die Festsetzung Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Geilenkirchen entsprechend den Angaben des Bürgermeisters – für die Grundsteuer B auf 426 v.H. und die Gewerbesteuer auf 415 v.H. – zu beschließen.

 


Bürgermeister Fiedler wies darauf hin, dass die Landesregierung zwischenzeitlich die neuen Durchschnittshebesätze bekannt gegeben habe. Die Grundsteuer müsse demnach auf 426 Punkte und die Gewerbesteuer auf 415 Punkte erhöht werden. Die Informationen habe er den Fraktionsvorsitzenden vorab per Mail zukommen lassen. Der vorgeschlagene Text der neuen Satzung müsse in diesen Punkten natürlich abgeändert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0