Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

a) Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss aus Gründen der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW die frei werdende Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes (EG S 14 TVöD – SuE) nach Abschluss eines noch durchzuführenden Stellenbesetzungsverfahrens zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wiederzubesetzen.

 

b) Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss aus Gründen der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW die frei werdende Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit (EG S 11 TVöD – SuE) nach Abschluss eines noch durchzuführenden Stellenbesetzungsverfahrens zum schnellstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.12.2013 wieder zu besetzen.

 

c) Der Ausschuss beschloss aus Gründen der Dringlichkeit gem. § 60 GO NW, dass eine 50%- Stelle der Entgeltgruppe S 6 TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst im Stellenplan 2012 eingerichtet wird und nach Abschluss eines noch durchzuführenden Stellenbesetzungsverfahrens mit einer Fachkraft besetzt wird.

 


Bürgermeister Fiedler wies darauf hin, dass die Überschrift in der Tagesordnung irreführend sei, da nicht zwei sondern drei Punkte unter diesem Tagesordnungspunkt besprochen werden müssten. In der Vorlage sei der richtige Text erläutert.

 

Diskussion zu Punkt c) der Vorlage:

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass seine Fraktion durchaus den Bedarf für die Stelle sehe. Die finanziellen Mittel für 2013 seien durch den Restbetrag i.H.v. 21.000 € gegeben. Fraglich sei, ob die Stelle befristet werde bzw. wie die Stelle in 2014 bezahlt werde.

 

Stadtverordneter Hoffmann führte aus, dass man vielfach über das KiBiz-Änderungsgesetz debattiert habe und nun in der Endabrechnung 20.000 € übrig seien.

 

Beigeordneter Brunen korrigierte, dass es hier nicht um das KiBiz-Änderungsgesetz gehe, durch das die Kindertagesstätten Betriebskostenzuschüsse erhalten hätten. Selbst wenn es hier darum gehen würde, läge die Stadt noch immer unter dem fiktiven Satz von 19%. Speziell in der U3 Betreuung müssten nicht verbrauchte Zuschüsse aufgrund ihrer Zweckbestimmung an das Land zurückgezahlt werden.

 

Auf die Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja erklärte Frau Oeben, dass die gesamte Personalplanung in diesem Bereich sehr vorsichtig vorgenommen werde. Daher werde die Stelle ohnehin zunächst befristet. Auf diese Weise bleibe die Stadt in ihrem Personaleinsatz flexibel. Finanziert werde die Stelle auch über das Jahr 2013 hinaus über die U3 Pauschale. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0