Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Geilenkirchen wird in den Gebührensätzen wie folgt geändert:

 

-       ein Hund wird mit 60,00 € besteuert werden

-       bei zwei Hunden werden sowohl der erste als auch der zweite Hund mit 72,00 zzgl. 15 % also 82,80 € besteuert

-       bei drei und mehr Hunden werden sowohl der erste, der zweite als auch der dritte Hund etc. mit 84,00 € zzgl. 15%, also 96,60 €, besteuert werden

-       Listenhunde werden mit dem fünffachen des einfachen Satzes, also 5 x 60,00 €, besteuert

-       Ausnahmen nach § 5 des Landeshundegesetzes werden wie Nicht-Listenhunde besteuert.

 


Bürgermeister Fiedler erklärte, dass er vorausschauend auf die weitere Diskussion Folgendes erkläre: Vorliegend spreche man über Hunde im Sinne des § 3 des Landeshundegesetzes, wobei aus dieser Gruppe Hunde herausgegriffen werden, die nach § 5 einer Eignungsprüfung unterzogen werden müssten.

Wie eingangs erwähnt, verlese er nun die Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NW. Der Brief laute wie folgt:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fiedler,

 

im Namen einer Gruppe von Mitbürgern dieser Stadt bitte ich Sie, als Kompromiss die vorgesehene Hundesteuererhöhung nur für Hunde einzuführen, die nach dem 01.01.2013 angemeldet werden. Wegen der besonderen Dringlichkeit bitte ich Sie, diese Anregung dem Stadtrat unter Punkt 15 der Ratssitzung am 19.12.2012 zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Begründung:

Alle Hundehalter haben sich ihre Tiere bei der derzeit gültigen Rechtslage angeschafft. Die vorgesehene Erhöhung der Steuer würde in vielen Fällen zu einer enormen finanziellen Belastung der Hundehalter führen, die diese zum großen Teil nicht mehr tragen könnten. Teilweise wurden die Tiere aus Tierheimen und Tierschutzorganisationen „übernommen“. Diese Hundehalter werden nun dafür durch eine höhere Hundesteuer bestraft. Bereits vor, während und nach der Übernahme entstanden erhebliche Kosten, durch u.a. behördliche Auflagen. Bei der immer schlechter werdenden Wirtschaftslage für die meisten Bürgerinnen und Bürger sind auch überholte Statistiken nicht besonders aussagekräftig, die belegen sollen, dass ein solcher Schritt nicht zu einem armseligen Dasein dieser Tiere in einem Tierheim beiträgt. Ganz im Gegenteil muss in Zukunft davon ausgegangen werden, dass ein immer größerer Teil der Gesellschaft sich die Haltung der Tiere, insbesondere bei erhöhten Steuern, nicht mehr leisten kann. Insofern wäre es fair, die Steuererhöhung nur für neu angeschaffte Tiere einzuführen. Dann wüsste jeder, der sich einen Hund anschafft, was finanziell auf ihn zukommt.“

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass der Brief offenkundig für eine Bestandsschutzregelung werbe.

 

Stadtverordneter Wolff fragte nach, ob eine Bestandsschutzregelung überhaupt zulässig sei.

 

Herr Kamps erklärte, dass nach Rücksprache mit dem Städte- und Gemeindebund nichts gegen eine derartige Regelung spreche. Daneben gebe es den Gleichbesteuerungsgrundsatz. Bei einer Bestandsschutzregelung würden bestimmte Hundebesitzer benachteiligt.

 

Stadtverordneter Wolff erklärte, dass seine Fraktion sich mit ihrer Stellung zu diesem Thema eingehend befasst habe und auch zahlreiche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern erhalten habe, die man ernst nehme. Ganz klar solle mit den  neuen Gebührensätzen ein Steuerungseffekt in Bezug auf Listenhunde erreicht werden, von denen eine potentiell erhöhte Gefahr ausgehe. Natürlich seien Listenhunde nicht besser oder schlechter als andere Hunde. Doch der Schaden, der durch sie angerichtet werden könne, sei deutlich größer als bspw. bei einem Dackel. Daher müssten hier schon Zeichen gesetzt werden. Dennoch gehe der Vorschlag der Verwaltung zu weit, da Besitzer von Listenhunden durch einen derart hohen Beitragssatz über die Maßen belastet würden. Seine Fraktion halte einen fünffach-erhöhten Satz zum Normalsatz für einen Hund, also 300,00 €, für angemessen.

 

Stadtverordnete Frohn erläuterte, dass ihre Fraktion eine ähnliche Haltung vertrete. Derzeit seien 21 Listenhunde in Geilenkirchen gemeldet. Eine Bestandsregelung sei für sie auch denkbar. Es müsse auch beachtet werden, dass Listenhunde im Regelfall nicht als Waffe gehalten würden. Daher sei denkbar, mit Listenhunden einen Wesenstest durchzuführen. Sollte der Test erfolgreich bestanden werden, könnten Listenhunde in die Standardgebührensätze eingestuft werden. So werde ein Lenkungssignal gegeben und doch die Option für eine Gleichstellung offen gehalten. Zudem müsse in realistischen Relationen gedacht werden. Eine Haushaltskonsolidierung durch die Erhöhung der Hundesteuer sei nicht realistisch und auch nicht erlaubt. Die Spanne von 60,00 € zu 550,00 € sei enorm; bei zwei oder mehr Listenhunden könne die Belastung gar nicht mehr gestemmt werden.  

 

Stadtverordnete Kals-Deußen stellte fest, dass die SPD-Fraktion die Erhöhungen bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als zu massiv bezeichnet hätte. Der Halter von zwei Hunden müsse laut Planung zukünftig 36% mehr für seine Hunde zahlen. Dies stehe in keinem Verhältnis. Der Bestandsschutz könne ihres Erachtens auch eingegrenzt werden. So könne Hundehaltern auch bis zum 31.03. die Möglichkeit gegeben werden, ihre Tiere anzumelden. Der Hinweis von Frau Frohn auf einen Wesenstest für Hunde sei sinnvoll, ihres Erachtens auch für kleine Hunde. Der Test werde beim Veterinäramt abgenommen.

 

Stadtverordneter Kravanja wies darauf hin, dass nun schon viele verschiedene Meinungen mit zahlreichen Vorschlägen geäußert worden seien. Er würde noch einen weiteren anführen. Die Grünen und die Bürgerliste hätten sich darauf verständigt, dass eine Erhöhung der Steuer für Listenhunde und auch ein Wesenstest positiv seien. Doch über das Wesen eines noch nicht 15-Monate alten Hundes ließe sich keine genaue Aussage treffen. Daher plädiere er für eine entsprechende Ergänzung der Regelung, dass nach einem Wesenstest bei Listenhunden über 15 Monaten die Einstufung in die entsprechende Steuerklasse vorgenommen werde, wie auch Frau Frohn sie vorgeschlagen habe. So werde für Halter ein aggressiver Hund unattraktiv und friedliche Hunde würden nicht durch eine zu hohe Steuer abgestraft. Zudem würden die Tiere nicht unnötigerweise in Tierheimen abgegeben. Der Vorschlag ziele darauf ab, den individuellen Charakter der Tiere zu erfassen. Eine Besitzstandswahrung halte er für problematisch. Würde eine gut gemeinte Regelung in diesem Sinne getroffen, werde die Satzung angreifbar und würde gekippt.

 

Bürgermeister Fiedler gab zu Bedenken, dass im Landeshundegesetz eine 15-Monats-Regelung für Wesenstests kein Thema sei. Die Aufnahme einer derartigen Regelung in die Satzung würde gegen höherrangiges Recht verstoßen. Darüber hinaus seien Züchtung, Kreuzung und Verkauf von Listenhunden durch das Landeshundegesetz verboten. So dürfe auch in Geilenkirchen kein Listenhund unter 10 Monaten vorhanden sein.     

 

Stadtverordneter Kravanja widersprach, dass trotzdem Listenhunde im Welpenalter vorhanden seien. Sei es aus Tierheimen oder auf illegalem Wege.

 

Stadtverordneter Benden teilte mit, dass er den Sinneswandel seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses natürlich sehr begrüße. Seitdem habe man die Gelegenheit genutzt, sich schlau zu machen. Daneben habe es zahlreiche Anregungen und Anfragen seitens der Bürgerschaft gegeben. Er habe sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Leitung des Tierheimes des Kreises Heinsberg auch einmal erkundigt. Die Leitung habe große Bedenken bei einer Steuer für Listenhunde in Höhe von 550,00 €. So werde angenommen, dass Listenhunde abgegeben bzw. Tiere, die bereits im Tierheim seien nie mehr ein Zuhause finden würden. Daher begrüße er Überlegungen zum Bestandsschutz und zum Wesenstest. Großstädte wie Düsseldorf, Aachen oder Köln würden schon lange einen Sachkunde- und Wesenstest durchführen lassen und auch in der Landeshundeverordnung sei genau das geregelt. Es handele sich also nicht um eine Sonderregelung der Stadt Geilenkirchen. Er gebe dem Bürgermeister Recht, der sage, dass junge Listenhunde im Grunde nicht mehr vorkommen dürften, da Zucht und Verbreitung illegal seien. Aber eine massive Hundesteuer belaste die vorhandenen Hundebesitzer und mache die Vermittlung von Listenhunden aus Tierheimen nahezu unmöglich.

 

Stadtverordneter Mingers führte aus, dass auch er von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen worden sei. Eine formelle Regelung müsse gefunden werden, wobei die Meinungen von Verwaltung und zahlreichen Stadtverordneten hier auseinander gingen. Seines Erachtens müsse die beste Lösung für die Halter und Tiere gefunden werden. Bedenken müsse man, dass die Tiere zu einer Zeit angeschafft worden seien, in der die Steuer noch nicht so hoch bemessen gewesen sei. Er halte sowohl einen Bestandsschutz als auch eine Steuerungsfunktion durch die Steuer für sinnvoll.

 

Stadtverordneter Jansen trug vor, dass es nach wie vor Möglichkeiten zur Züchtung und Verbreitung von Listenhunden gebe. So seien Zucht, Erwerb und auch eine Kreuzung von und mit Listenhunden in manchen Bundesländern erlaubt. Eine Einfuhr dieser Hunde aus anderen Bundesländern sei wiederrum legal, so dass auch in NRW immer wieder Welpen auftauchen würden. Darüber hinaus gebe es noch die „biologische Lösung“, da auch für Listenhunde kein Kastrationszwang bestehe.

 

Bürgermeister Fiedler fasste zusammen, dass eine Vielzahl verschiedener Meinungen vorhanden sei und man sich nun einer Lösung annähern solle. Daher schlage er zunächst eine Beschlussfassung über die Frage vor, ob zwischen „einem und mehr als einem Hund“ unterschieden werden solle oder nicht und ob eine Kategorie für Hunde eingerichtet werde, die unter den §  3 des Landeshundegesetzes fallen.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschloss, dass zwischen einem und mehr als einem Hund unterschieden werden soll und zusätzlich eine Kategorie für Hunde nach § 3 Landeshundegesetz eingerichtet werde.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass die Verwaltung weiter vorgeschlagen habe, dass ab der Haltung von zwei Hunden jeder Hund mit 98,00 € besteuert werde.

 

Stadtverordneter Melchers warf ein, dass er einen Alternativvorschlag unterbreiten wolle. Laut dem Verwaltungsvorschlag würden verschiedene Kategorien gebildet. Es sei dennoch sinnvoll die Besteuerung in diesen Kategorien prozentual gleichmäßig zu erhöhen bspw. mit 15%, anstatt die Besteuerung ab Haltung von zwei Hunden über 30% anzuheben. Immerhin sei die Haltung von zwei Tieren heutzutage kein Luxus mehr und komme den Hunden als Rudeltiere ebenfalls zugute.

 

Bürgermeister Fiedler schlug vor, die Steuer für einen Hund auf 60,00 € festzusetzen.

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mehrheitlich, dass die Steuer für einen Hund auf 60,00 € festgesetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

3

Enthaltung:

0

 

 

Stadtverordneter Melchers erklärte, dass sein Vorschlag nun schon nicht mehr greife, da auch der bisherige Satz von 60,00 € um 15% hätte erhöht werden sollen. Alle Kategorien hätten jeweils um 15% erhöht werden sollen.

 

Stadtverordneter Jansen meinte, dass er den Vorschlag des Stadtverordneten Melchers in Ordnung finde. Dazu müssten noch die Listenhunde ohne Wesenstest mit einem 20% erhöhten Satz besteuert werden. Alle anderen Sätze würden um 15% erhöht.

 

Stadtverordnete Thelen erkundigte sich, welchen Sinn es mache, den einen Hund mit 60,00 € zu besteuern und bei Haltung von zwei Hunden den 1. Hund mit 98,00 €. Es sei doch viel sinnvoller bei zwei Hunden den 1. Hund mit 60,00 € und den 2. Hund mit 98,00 € zu besteuern.

 

Stadtverordneter Kappes widersprach dass, eine gleichmäßige erhöhte Besteuerung in Höhe von 15% nicht Sinn der Sache gewesen sei. Konkret habe die Besteuerung von Listenhunden im Fokus gestanden. Daher solle die Steuer für einen Hund bei 60,00 € belassen werden. Über die Gebühren für zwei und mehr Hunde könne diskutiert werden.

 

Stadtverordneter Volles beantragte eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung der Fraktionen.

 

Bürgermeister Fiedler verlas vor der Sitzungsunterbrechung die zurzeit gültigen Steuermaßstäbe:

 

-       ein Hund:                              60,00 €

-       zwei Hunde:                         72,00 € pro Hund

-       drei und mehr Hunde:        84,00 € pro Hund

 

Diese Gebührensätze sollten angepasst bzw. ergänzt werden. Wenn sich die Fraktionen nun zur Beratung zurückziehen würden, müsse beachtet werden, dass im Anschluss als erstes über den weitest gehenden Vorschlag abgestimmt werde, d.h. über den Vorschlag, der am weitesten von der jetzigen Regelung abweiche.

 

Stadtverordneter Mingers erklärte, dass eine sinnvolle Neuregelung der Satzung im Interesse aller liegen müsse. Insbesondere müsse über Bestandsschutz nachgedacht werden. Er halte eine Absetzung des Punktes und Neuberatung in der nächsten Sitzung für das Beste.

 

Bürgermeister Fiedler meinte, dass nun eine Vielzahl an Vorschlägen vorhanden sei. Der Bestandsschutz müsse ersetzt werden und eine Hundesteuer für gefährliche Hunde bzw. Listenhunde eingeführt werden. Allgemeiner Konsens sei offenbar, dass eine Befreiung für Listenhunde nach § 5 des Landeshundegesetzes ausgesprochen werden könne.

 

Stadtverordnete Kals-Deußen betonte, dass es nicht einzusehen sei, dass bei Haltung von zwei Hunden auch für den ersten Hund mehr gezahlt werden müsse. Darum gehe es.

 

Stadtverordneter Graf erläuterte, dass er der Meinung sei, dass für zwei oder drei Hunde mehr Steuer gezahlt werden solle. Lediglich den Verwaltungsvorschlag in Bezug auf die Listenhunde lehne er ab.

 

Stadtverordneter Sybertz führte aus, dass der Rat eben einen Beschluss über die Besteuerung eines Hundes gefasst habe. Ein Hund solle demnach mit 60,00 € besteuert werden. Dieser Beschluss bestehe. Daher verstehe er den Tumult nicht.

 

Stadtverordneter Schumacher gab zu Bedenken, dass es sich bei Hunden um „den besten Freund des Menschen handele“, der ihn auch häufig im Alter begleite. Daher sollte eine Besteuerung gut durchdacht sein.

 

Bürgermeister Fiedler rief zur Sitzungsunterbrechung auf und bat die Fraktionen, nach der Sitzungsunterbrechung pro Fraktion einen konkreten Vorschlag zur Gestaltung der Hundesteuersatzung zu unterbreiten.

 

(Sitzungsunterbrechung 5 Minuten)

 

Bürgermeister Fiedler eröffnete die Sitzung nach der Unterbrechung wieder und erklärte, dass die Fraktionen ihm zu folgenden Punkten Vorschläge unterbreiten sollten:

-       Was kostet ein Hund?

-       Was kosten zwei Hunde? Und in diesem Fall, was kostet der erste und was der zweite Hund?

-       Was kosten drei und mehr Hunde? Und  hier auch, was kostet der erste, zweite und dritte Hund etc.?

-       Was kosten Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes?

-       Soll es Ausnahmen zu § 3 nach § 5 des Landeshundegesetzes geben?

-       Wie werden die Ausnahmen besteuert?

 

Die Stadtverordneten Wolff, Frohn, Kals-Deußen, Volles, und Kravanja antworteten wie folgt (zur besseren Vergleichbarkeit werden die Antworten in tabellarischer Form dargestellt):

 

 

 

 

CDU

FDP

SPD

Grüne

Freie

Bürgerliste

Kosten für einen Hund

60 €

siehe CDU

60 € + 15%

60 €

siehe CDU

Kosten für zwei Hunde;

erster Hund und zweiter Hund?

72 € + 15% (1. + 2. Hund)

siehe CDU

60 € + 15% (1. Hund)

72 € + 15% (2. Hund)

60 € + 15% (1. Hund)

72 € + 15% (2. Hund)

siehe CDU

Kosten für drei und mehr Hunde?

Kosten für den ersten, zweiten, etc. Hund

84 € + 15% (1. + 2. + 3. + etc. Hund)

siehe CDU

60 €

(1. Hund),

72 €

(2. Hund),

84 €

(3. Hund + etc.)

60 €

(1. Hund),

72 €

(2. Hund)

84 €

(3. Hund + etc.)

siehe CDU

Kosten für Hunde nach § 3

5x60,00 €

siehe CDU

siehe CDU

siehe CDU

siehe CDU

Ausnahmen zu Hunden nach

§ 5;

Kosten für diese Hunde

Ausnahme ja; Besteuerung wie „Nicht-Listenhunde“

siehe CDU

siehe CDU

siehe CDU

siehe CDU

 

 

Stadtverordneter Kleinen fragte nach, ob es richtig sei, dass nach den Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD weniger eingenommen werde als heute. Er fragte weiter, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 des Landeshundegesetzes jederzeit widerrufen werden könne und unter welchen Umständen eine eventuelle Rücknahme möglich sei.

 

Herr Kamps antwortete, dass bei Verhaltensauffälligkeiten die Ausnahmegenehmigung im individuellen Fall zurückgenommen werden könne. Dabei sei ein Vorfall auch schon ausreichend.

 

Nach Auswertung der Vorschläge erklärte Bürgermeister Fiedler, dass die CDU und FDP die weitest gehenden Vorschläge unterbreitet hätten. Ein Hund solle demnach mit 60,00 € besteuert werden, bei zwei Hunden sollten sowohl der erste als auch der zweite mit 72,00 zzgl. 15 % also 82,80 € besteuert werden, bei drei und mehr Hunden sollen sowohl der erste, der zweite als auch der dritte etc. Hund mit 96,60 € besteuert werden. Listenhunde würden mit dem fünffachen des einfachen Satzes, also 5 x 60,00 €, besteuert und Ausnahmen nach § 5 des Landeshundegesetzes würden wie Nicht-Listenhunde besteuert.

Er rief zur Abstimmung über den Vorschlag der CDU bzw. FDP auf.

 

Beschluss:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Geilenkirchen wird in den Gebührensätzen wie folgt geändert:

 

-       ein Hund wird mit 60,00 € besteuert werden

-       bei zwei Hunden werden sowohl der erste als auch der zweite Hund mit

-       72,00 € zzgl. 15 % also 82,80 € besteuert

-       bei drei und mehr Hunden werden sowohl der erste, der zweite als auch der dritte Hund etc. mit 84,00 € zzgl. 15%, also 96,60 €, besteuert werden

-       Listenhunde werden mit dem fünffachen des einfachen Satzes, also

5 x 60,00 €, besteuert

-       Ausnahmen nach § 5 des Landeshundegesetzes werden wie Nicht-Listenhunde besteuert.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

24

Nein:

14

Enthaltung:

0