Sitzung: 13.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 795/2013
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hauptsatzung wird unter Berücksichtigung folgender weiterer Änderungen beschlossen:
1. In
§ 3 wird in der linken Spalte wird „Geilenkirchen“ als weiterer Bezirk
eingefügt.
2. Die Bestellung des Behindertenbeauftragten erfolgt durch den Rat.
3. Der § 5a wird zusätzlich in die Hauptsatzung aufgenommen. Er sichert das Recht des Bürgers im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu.
4. In § 14 werden die unter TOP 2 (neu) beratenen Beschlüsse berücksichtigt.
Stadtverordneter Wolff erklärte einleitend, dass er zwei
Punkte in der vorgeschlagenen Satzungsfassung gern ändern würde.
Zum einen spreche sich seine Fraktion dafür aus, unter § 3
den Stadtbezirk Innenstadt wieder aufzunehmen. Zum anderen sollte unter § 14
der unter dem neuen TOP 2 gefasste Beschluss wieder eingefügt werden und
Bestandteil der Hauptsatzung bleiben.
Er ergänzte, dass seine Fraktion der Meinung sei, dass es
ein gutes Signal wäre, wenn der Beauftragte für Menschen mit Behinderung vom
Rat bestellt würde und nicht mehr vom Bürgermeister.
Stadtverordneter Benden betonte, dass seine Fraktion die
beiden letztgenannten Punkte gern mittrage, insbesondere die Bestellung des
Behindertenbeauftragten betreffend. Seine Fraktion widerspreche allerdings der
Aufnahme der Innenstadt bei den Stadtbezirken unter § 3 sehr deutlich. Man habe
sich eben darauf geeinigt, Geld zu sparen. Über die von der CDU vorgeschlagene
Satzungsänderung würde es mit vollen Händen wieder ausgegeben. Die
Ortsvorsteher seien größtenteils Ratsmitglieder und würden in dieser Funktion
bereits entlohnt.
Bürgermeister Fiedler antwortete auf Frage des
Stadtverordneten Hoffmann, dass er sich für eine getrennte Abstimmung über die
einzelnen Vorschläge ausspreche.
Stadtverordneter Conrads betonte, dass das Informationsrecht
ein hohes Gut der Bürger sei. Er schlage deswegen vor, zusätzlich einen § 5a
aufzunehmen, in dem das Recht auf Akteneinsicht aufgeführt sei. Wegen der
großen Bedeutung halte er einen eigenen Paragraphen für dieses Recht für
sinnvoll. Von der Formulierung her, solle einfach festgehalten werden, dass die
Verwaltung die Ausübung dieses Rechtes sicherstellt. Dieser Paragraph habe
demnach nur eine deklaratorische Funktion, stelle aber die Bedeutung dieses
Rechtes, dass sich aus dem
Informationsfreiheitsgesetz ergebe, heraus.
Bürgermeister Fiedler schlug vor, diesen Passus im
Zusammenhang mit der „Unterrichtung der Einwohner“ als Teilsatz des § 5 einzufügen,
da es sich nur um einen einzigen Satz handele.
Stadtverordneter Dr. Möhring merkte hierzu an, dass die
Intention des Informationsfreiheitsgesetzes formal nicht zu Unterrichtung
passe. Bürgermeister Fiedler stimmte ihm zu, dass es sich im ersten Fall um ein
Holrecht und im zweiten Fall um eine Bringschuld handele.
Auf entsprechende Frage des Stadtverordneten Kassel
antwortete Herr Klee, dass der zusätzliche Ortsvorsteher für den Bezirk
Innenstadt nach der alten Rechnung ca. 167 € monatlich kosten würde.
Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass die Gültigkeit dieser Regelung ohnehin
erst ab der nächsten Wahlperiode gegeben sei. Herr Klee fügte hinzu, dass der
alte Rat diese Regelungen für die nächste Wahlperiode beschließen müsse.
Bürgermeister Fiedler bat zu den einzelnen vorgeschlagenen Punkten um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
1. In § 3 wird in der linken Spalte „Geilenkirchen“ als
weiterer Bezirk eingefügt.
Ja: |
10 |
Nein: |
6 |
Enthaltung: |
1 |
2. In die Hauptsatzung wird die Regelung aufgenommen, dass die Bestellung des Behindertenbeauftragten durch den Rat erfolgt.
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
3. Der § 5a wird zusätzlich in die Hauptsatzung aufgenommen. Er sichert das Recht des Bürgers im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu.
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
4. In § 14 werden die unter TOP 2 (neu) beratenen Beschlüsse berücksichtigt.
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |